Gremium: | Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB IV - Bürger- und Ordnungsamt |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Am 13.11.2019 endet die Amtszeit des Schiedsmannes Peter Paul Schüßler, Schwanerweg 16, Braunfels. Herr Schüssler steht nach eigenen Angaben nicht mehr für das Amt des Schiedsmannes zur Verfügung, er würde allerdings weiterhin das Amt des stellv. Schiedsmannes wahrnehmen.
Der stellv. Schiedsmann Herr Peter Ehrhardt, Taunusstr. 6, Braunfels, hat sein Amt als stellv. Schiedsmann niedergelegt. Herr Ehrhardt hat sich im Vorfeld dazu bereit erklärt, das Amt des Schiedsmannes zu übernehmen. Damit Herr Ehrhardt zum Schiedsmann ernannt werden kann, war zuvor die Amtsniederlegung als stellv. Schiedsmann aus formalen Gründen notwendig.
Zwischen Herrn Schüßler und Herrn Ehrhardt ist dieser "Rollentausch" im Vorfeld gemeinsam mit der Verwaltung abgesprochen worden.
Hinderungsgründe nach § 3 Hess. Schiedsamtsgesetz liegen bei beiden Personen nicht vor.
Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter (19 Stimmen). Bis zum Amtsantritt der gewählten Person bleibt die bisherige Schiedsperson im Amt. Die Vereidigung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes (§ 6 Hess. Schiedsamtsgesetz).
Der Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung Braunfels wählt Herrn Peter Ehrhardt, Taunusstraße 6, 35619 Braunfels zum Schiedsmann der Stadt Braunfels.
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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