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öffentlich


Redebeitrag Richard Böhm, Braunfels


Gremium:
Bürgerversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
Stadtverordnetenvorsteher
Nummer:
BV-1621-006
Sachbearbeiter(in):
Jörg Dinges

Sachvortrag:

Herr Böhm erläutert eingangs, dass er im Namen der Interessengemeinschaft der Gewerbetreibenden spreche.

Er halte die verkehrsberuhigte Zone grundsätzlich für sinnvoll. Die Kritik der Vorrednerin zum Begegnungsverkehr könne er nicht teilen. Hierdurch würde der Verkehr eher nochmals eingebremst und beruhigt.

Probleme sieht er bei den Parkplätzen. Insbesondere die Funktion der sog. "Brötchentaste", also des Kurzzeitparkens, würde nicht verstanden werden. Weiterhin bemängelt er eine Durchmischung von bewirtschafteten Parkplätzen und Parkplätzen mit Parkscheibe. Hier komme es häufig vor, dass Parktickets gezogen würde, wo eine Parkscheibe ausreiche und umgekehrt. Hierdurch würde zudem noch eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Die Interessengemeinschaft befürworte das Schrankenkonzept. Allerdings wird auch kritisiert, dass die Schranken sehr häufig defekt seien. Dies koste sehr viel Geld und sei nicht zielführend.

Auch kritisiert er die Tätigkeit des Ordnungsamtes: Die Mitarbeiter würden insbesondere bei Veranstaltungen bereits sehr früh kontrollieren. Insbesondere bei den großen Veranstaltungen sollte verstärkt auf die weiteren Parkmöglichkeiten, bspw. am Schwimmbad, verwiesen und entsprechend beschildert werden. Die Altstadt könne von hier aus in wenigen Gehminuten erreicht werden.

Herr Kalte bekräftigt Herrn Böhm in der Annahme, dass der Begegnungsverkehr in der Straße Am Kurpark eine Entschleunigung des Verkehrs bewirke. Eine Einbahnstraßenregelung bspw. würde dem Zweck einer verkehrsberuhigten Zone zuwiderlaufen, da sich die Geschwindigkeit mit der Erkenntnis des Fahrerin oder des Fahrers, dass mit keinem Gegenverkehr zu rechnen ist, automatisch erhöhe.

In Bezug auf die wiederholt angesprochenen Vandalismusschäden gibt Herr Kalte folgendes zu bedenken:

Bei den Schranken handelt es sich wie bereits erläutert um Verkehrseinrichtungen, mithin Einrichtungen des Staates. Es kann nicht toleriert werden, dass diese wieder entfernt werden, nur weil sie oft mutwillig beschädigt werden. Was dies im Umkehrschluss bedeute bzw. was es bedeuten würde, diesem Gebaren nachzugeben, könne niemals die Auffassung von Rechtstaatlichkeit sein.

Auch in Bezug der Kontrollen des Ordnungsamtes macht Herr Kalte einen Punkt sehr deutlich:

Selbst wenn die Schranken wegfallen würden, wäre Parken nur in innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die Schrankenanlagen haben grundsätzlich demnach nur ein Funktion: Sie ersetzen Personal. Weiterhin werde voraussichtlich am 01.01.2020 ein neuer bundesweiter Bußgeldkatalog in Kraft treten. Parken auf dem Gehweg bspw. kostet in Zukunft 50 € Bußgeld, mit dem Tatbestand der Behinderung sogar 70€ zzgl. einem Punkt im Verkehrszentralregister. Mit dieser massiven Erhöhung der Strafen begegne die Bundesregierung nach seiner Einschätzung der deutlichen Verschlechterung der Verkehrsmoral in Deutschland.       

 
 

Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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