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öffentlich


1. Änderung des Bebauungsplanes "Campingplatz - Am Weiherstieg", Stadtteil Braunfels
hier: a) Beratung und Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen während der öffentl. Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und im Beteiligungsverfahren gem. § 4 (2) BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2780
Sachbearbeiter(in):
Dennis Desch

Sachvortrag:

Nach der Abwägung der eingegangenen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 12.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 durchgeführt und gleichzeitig die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
 
Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
 
Die Anregungen der Behörden müssen gemäß BauGB förmlich abgewogen werden, siehe Punkt a.
 
Es ergeben sich keine Änderungen für die Planzeichnung bzw. die textlichen Festsetzungen.
Lediglich die Begründung/Umweltbericht ist auf den Seiten 9, 25 und 26 ergänzt worden(siehe Begründung/Umweltbericht im Anhang, Änderungen sind farblich hervorgehoben).
 
Nach erfolgter Abwägung kann sofort der Satzungsbeschluss gefasst werden, siehe Punkt b.
Das Bauleitplanverfahren wird durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig.
 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 6, wird zugestimmt.
zu b:
1.    Oben genannter Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Satzung beschlossen.
                                                        
2.    Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung wird gebilligt.
 
3.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen während der öffentlichen Auslegung abgegeben haben, werden über das Ergebnis der Abwägung unterrichtet.
 
4.    Der Magistrat wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
9
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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