Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat am 30.01.2020 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Braunfels Mitte" - 6. Änderung im Stadtteil Braunfels beschlossen. In der Stadt Braunfels ist in der Kernstadt im Bereich südlich der Gebrüder-Wahl-Straße die teilräumliche Änderung der für diesen Bereich bestehenden rechtswirksamen Bebauungspläne vorgesehen, um somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung des Areals der Obermühle in Verbindung mit dem Neubau eines nicht großflächigen Getränkefachmarktes und einer Nachverdichtung auf Flächen im östlichen Anschluss an die Obermühle zu schaffen.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO. Darüber hinaus werden die bisherigen Festsetzungen an den Bestand und die Planung sowie an die aktuellen städtebaulichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Anforderungen angepasst. Die Planänderung ist eine Maßnahme (Nachverdichtung) im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und wird daher im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.03.2020 bis 03.04.2020. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einher gehenden Schließung des Rathauses wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit wiederholt in der Zeit vom 28.05.2020 bis 03.07.2020.
Zum Satzungsbeschluss wird der Name des Bebauungsplanes geändert in Bebauungsplan Nr. 5 "Braunfels Mitte" - 9. Änderung."
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
(1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als
Stellungnahmen der Stadt Braunfels und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.
(2) Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 5 HGO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 91 Abs. 1 und 3 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
(3) Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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