Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss |
Nummer: | |
Status: | |
Typ: | |
Fachdienst: | FD 3.2 Stadtplanung und Naturschutz |
Ersteller/in: | |
|
Die Bauleitplanung wird im normalen zweistufigen Verfahren aufgestellt.
Im 1. Verfahrensschritt wurden Anregungen sowohl von den Behörden als auch der Öffentlichkeit vorgebracht.
Die Anregungen führen zu Änderungen der Planung, siehe Abwägung. Die Änderungen sind in die Planung bereits eingearbeitet.
Im Anschluss an die Abwägung ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vorgesehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 7, wird zugestimmt.
zu b:
1.den Vorentwurf der o. g. Flächennutzungsplan-Änderung einschl. Begründung unter Berücksichtigung des unter Pkt. a gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
2.die Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, bekommen mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihres Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zugesandt.
Ja-Stimmen: | 10 | |
Nein-Stimmen: | - | |
Enthaltungen: | - | |
Nicht anwesend: | - | (gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung) |
Hinweise:
Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
| | | | | | |