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öffentlich


Teil-Änderung des Bebauungsplanes Braunfels - Nord
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
STVV-L2126-2021-254
Status:
öffentlich
Typ:
vorberatend
Fachdienst:
FD 3.2 Stadtplanung und Naturschutz
Ersteller/in: 
Dennis Desch


Sachvortrag:
 
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen im Wesentlichen die Voraussetzung für
die Genehmigung der bereits vorhandenen Ferienwohnungen erreicht werden.

Zusätzlich wird eine kleine Fläche in den Geltungsbereich mit aufgenommen.
Für diese Fläche ist im Wesentlichen die Vergrößerung der überbaubaren Fläche geplant.
Diese kleine Fläche ist als Allgemeines Wohngebiet im rechtskräftigen Bebauungsplan
Braunfels Nord festgesetzt. Da diese Art der baulichen Nutzung auch in westlicher Richtung
im Bebauungsplan festgesetzt ist, wird auch der größere Geltungsbereich anstelle
des Reinen Wohngebietes als Allgemeines Wohngebiet festsetzt.

Die Grundflächenzahl wird von 0,4 auf 0,3 gesenkt, da dies aufgrund der Größe der Grundstücke ausreichend erscheint und damit städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden kann.

Durch Änderung der Baunutzungsverordnung in 2017 sind Ferienwohnungen (kleine
Betriebe des Beherbergungsgewerbes) ausnahmsweise sowohl in einem Reinen als auch in
einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig, wenn diese Nutzung gegenüber den anderen
Nutzungen untergeordnet ist. Folgende Festsetzung bezüglich der Ferienwohnungen würden wir aufnehmen: "Die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Baunutzungsverordnung) ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind gern. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO allgemein zulässig."

Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB bearbeitet werden, da es sich um Maßnahmen im Innenbereich handelt.


Beschluss:
  
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die Flächen die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, s. Anlage, den o.g. Bebauungsplan zu ändern.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB bearbeitet werden, da es sich um Maßnahmen im Innenbereich handelt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die Flächen die sich innerhalb des gekennzeichneten Bereiches im beiliegenden Plan befinden, den Bebauungsplan Braunfels Nord zu ändern.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB bearbeitet werden, da es sich um Maßnahmen im Innenbereich handelt.


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Enthaltungen:
-
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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Tel.: +49 (0)6442 303-0
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