Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss |
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Fachdienst: | FD 3.1 Bau- und Immobilienmanagement |
Ersteller/in: | |
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Mit Beschluss der Stadtverordneten vom 05.11.2020 sollte für das Dorfgemeinschaftshaus Neukirchen eine Kostenaufstellung für die Sanierung bzw. Renovierung erstellt werden um zu bewerten ob es wirtschaftlich ist das Gebäude noch weiter im Eigentum zu behalten.
Da der Ortsbeirat Neukirchen eine Alternative für eine Versammlungsstätte als nötig ansieht wurde parallel dazu ermittelt welcher Aufwand eine Umnutzung der Gymnastikhalle Neukirchen, als reine Sportstätte, in ein Bürgerhaus mit sich bringt.
Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.
Die Fragestellung auf der die beiden Gutachten basieren lautet:
Ist es wirtschaftlicher das Gebäude DGH/Wohnung zu sanieren und weiter zu betreiben oder die Gymnastikhalle zu einem Bürgerhaus zu erweitern und das Gebäude DGH/Wohnung zu veräußern?
Die Gymnastikhalle Neukirchen könnte von 460 qm auf 553 qm im Erdgeschoss um Foyer,
Toiletten, Zubereitungsküche minimalster Ausführung, Lagerraum und Stellplätze erweitert werden. Damit wird ein Mindeststandard als Bürgerhaus gewährleistet.
Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf 2.189.600,00 € brutto.
Das DGH/Wohnung müssen zwingend saniert werden um es in dieser Form weiter zu Nutzung bzw. die Wohnung vermietbar zu machen. Die Wohnung ist in dem derzeitigen Zustand definitiv nicht vermietbar und wird auch nach evtl. Sanierung keine hohen Mieteinnahmen erzielen.
Kosten für die Sanierung:
DGH ca. 131.507,52 € brutto
Wohnung ca. 177.440,76 € brutto
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308.948,28 € brutto
Außenanlage 10.000,00 € brutto
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318.948,28 € brutto
Die Verkaufswertermittlung für das DGH ist aus dem Jahre 2018 und belief sich damals auf 219.000,00 €.
Sollte die Gymnastikhalle weiter in dieser Form neben dem DGH betrieben werden fallen in den nächsten 15 Jahren ca. 500.000,00 € an Unterhaltungssanierungen wie z.B. neue Fenster, zusätzliche Lagerräume, Sanierung der Nebenräume ect. an.
Natürlich würden alle etwaigen Sanierungsaufwendungen auf Fördermittel geprüft werden.
Hinzu kommt das wir konkrete Zukunftsfragen heute noch nicht klären können.
In erster Linie geht es um das Thema Kindergartenplätze.
Der Kindergarten der Gemeinde Schöffengrund wird voraussichtlich bis Anfang 2024 im DGH bleiben. Da die Räumlichkeiten für einen mehrgruppigen Kindergarten nun schon geschaffen sind wäre es zu überlegen bei den prognostizierten Kinderbetreuungszahlen dort dauerhafte Kinderbetreuungsplätze einzurichten. Natürlich müssen auch dafür noch Umbauarbeiten im Sanitärbereich ect. erfolgen. Dies kann aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden außerdem handelt es sich nur um eine perspektivische Aussicht.
Neukirchen müsste dann natürlich dauerhaft auf Räumlichkeiten für große Feiern verzichten bzw. es wird dann darüber nachgedacht die Gymnastikhalle umzubauen/umzunutzen.
Fazit stand heute:
Aus Sicht der Verwaltung ist die Umnutzung der Gymnastikhalle in ein Bürgerhaus heute nicht wirtschaftlich.
Der Verkaufserlös für das DGH/Wohnung bzw. die weiteren Betriebsaufwendungen wiegt eine so große Aufwendung für die Umnutzung nicht auf.
Der Vorschlag wäre ab dem Jahr 2023 die Lage neu zu bewerten, wenn klar ist ob Kindergartenplätze benötigt werden und diese dort umgesetzt werden könnten.
Die Wohnung sollte nicht saniert werden und nur noch als Lagerfläche für die Stadt/Vereine dienen. Lagerfläche wird im Stadtgebiet dringend benötigt.
Somit kämen auf die Stadt Braunfels in den nächsten 15 Jahren Gesamtkosten von rund
Unterhaltungssanierung DGH ohne Kindergarten und Wohnung 141.507,52 Euro
Unterhaltungssanierung Gymnastikhalle 500.000,00 Euro
641.507,52 Euro
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Für zwei Gebäude ohne Betriebskosten Stand heute.
Ohne Berücksichtigung der Baukostenentwicklung in den nächsten Jahren.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Ende 2023, nachdem sich abzeichnet das der Kindergarten Schöffengrund wieder aus dem DGH auszieht, sollen die Sanierungsstudie für das DGH/Wohnung und Machbarkeitsstudie für die Gymnastikhalle neu bewertet werden.
Die sich daraus ergebenden Nutzungsvorschläge sind der Stadtverordnetenversammlung dann zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bis zum 30.06.2023 sollen die Sanierungsstudie für das DGH/Wohnung und Machbarkeitsstudie für die Gymnastikhalle neu bewertet werden.
Die sich daraus ergebenden Nutzungsvorschläge sind der Stadtverordnetenversammlung dann zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ja-Stimmen: | 8 | |
Nein-Stimmen: | - | |
Enthaltungen: | - | |
Nicht anwesend: | - | (gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung) |
Hinweise:
Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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