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öffentlich


Produkt 12.6.01 Brandschutz Maßnahme 46 - Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges; hier: Aufhebung des Sperrvermerkes


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
HFA-L2126-2024-014
Status:
öffentlich
Typ:
beschließend
Fachdienst:
FD 1.3 Bürger- und Ordnungsamt
Ersteller/in: 
Dirk Steinmüller


Sachvortrag:

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Produkt 12.6.01 Brandschutz für die Maßnahme 46 - Beschaffung eines Wechselladerfahrzuges für die Feuerwehr in Braunfels Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € veranschlagt. Diese Haushaltsmittel wurden zwischenzeitlich in den Haushalt 2024 übertragen und stehen zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsberatung zum Haushaltsplan 2023 am 26.02.2023 wurde von der Stadtverordnetenversammlung folgender Beschluss gefasst:

Investitionsprogramm Seite 279
12.6.01 Brandschutz
Maßnahme 46 - Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs

Diese Position erhält einen Sperrvermerk, der durch den HFA aufgehoben werden kann.

Dazu wird eine Ergänzung des geltenden Feuerwehr-Bedarfs- und Entwicklungsplanes vorgelegt, mit dem das Fahrzeugkonzept dargelegt wird.

Seitens der Verwaltung wurde in Erfahrung gebracht, dass federführend durch die Stadt Herborn eine gemeinsame Beschaffung von Wechselladerfahrzeugen WLF 26 für den Brandschutz vorgesehen ist. An dieser Beschaffungsaktion nehmen die Kommunen Herborn, Haiger, Ehringshausen und Wetzlar teil.

Die Stadt Braunfels beabsichtigt, an dieser Beschaffungsaktion teilzunehmen, da hierdurch ein gemeinsames Vergabeverfahren für dann insgesamt 5 Fahrzeuge erfolgen wird und ein wirtschaftlicheres Ausschreibungsergebnis erzielt werden kann. Das Vergabeverfahren wird für alle beteiligten Kommunen durch die Stadt Herborn durchgeführt.

Da die Teilnahme an dem Vergabeverfahren für die Stadt Braunfels erst dann rechtlich möglich ist, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel von 200.000 € zur Verfügung stehen, ist es daher erforderlich, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Sperrvermerk zur Maßnahme 46 - Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges aufhebt.

Hierzu legt die Verwaltung als Ergänzung des geltenden Feuerwehr-Bedarfs- und Entwicklungsplanes das gewünschte fortgeschriebene Fahrzeugkonzept für den Brandschutz in der Stadt Braunfels vor.

 
MAG 19.02.2024
Den Mitgliedern des Magistrates ist folgende Begründung zur Beschlussfassung aus dem Fahrzeugkonzept wichtig:

Fahrzeugentwicklung

Für den Standort Braunfels sind in den nächsten Jahren relevante Fahrzeuge zu ersetzen. Aufgrund von Änderungen im Normenbereich muss der Typenbestand mit Blick auf die vorzuhaltende Ausrüstung umstrukturiert werden und Fahrzeuge können nicht 1:1 ersetzt werden.
Zu berücksichtigen sind auch die zunehmenden Gefahren im Bereich Waldbrand, Starkregen, Hochwasser und Sturm und die dafür erforderliche Ausrüstung.
Durch den Ausbau des Rollcontainer- und Wechselladerkonzeptes ergeben sich Möglichkeiten der Einsparung im Fahrzeugbestand.
Die Fortführung dieser Systeme machen die Anschaffung eines Wechselladerfahrzeugs, in Ergänzung zu der Gerätewagen-Logistik, erforderlich. Bei einem Rollcontainersystem ist ein redundantes Transportsystem zu der Gerätewagen-Logistik, wie z.B. bei eventuellen Paralleleinsätzen oder Fahrzeugausfällen wegen z.B. Werkstattaufenthalten, erforderlich.
Weiterer Vorteil ist die größere Zuladung, die ein Abrollbehälter durch sein zulässiges Gesamtgewicht aufnehmen kann (z.B. Transport von Ersatzstromgenerator für die Gebäudeeinspeisung, Mobil-Tankstelle oder Sandsäcke).

Perspektivisch werden folgende Fahrzeuge ersetzt:

  • Rüstwagen RW 1
  • Gerätewagen-Nachschub GW-N
  • Tanklöschfahrzeug TLF 24/50

Fahrzeug-Ersatz bei vorhandenen Wechselladerkonzeptes:

  • RW 1 und GW-N                                  ð Gerätewagen-Logistik mit Zusatzbeldung
Technische Hilfeleistung und Maschineller
Zugeinrichtung
GW-L TH MaZE und Rollcontainer
 
  • Tanklöschfahrzeug TLF 24/50   ð TLF 4000

Der Fahrzeugbestand wird um ein Fahrzeug reduziert und erforderliche Anhänger für Schlauchmaterial, Gefahrgutausstattung und Ersatzstromgenerator entfallen.

Für die Standorte Bonbaden und Neukirchen sind die Löschfahrzeuge LF 8/6 und Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W zu ersetzen und für Neukirchen ein Mannschaftstransportfahrzeug MTF anzuschaffen.

  • LF 8/6 (Bonbaden)                               ð TSF-W
  • TSF-W (Neukirchen)                             ð TSF-W

Für die Feuerwehr Altenkirchen wird 2024 ein Mannschaftstransportfahrzeug MTF angeschafft.





Beschluss:
  
Der Magistrat leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließ die Aufhebung des Sperrvermerkes für die Maßnahme 46 - Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs, im Produkt 12.6.01 Brandschutz, Haushaltsansatz 200.000 €, Investitionsprogramm Seite 279.  
 
 
Änderungsantrag
Der Haupt- und Finanzausschuss bittet die Verwaltung um Klärung und Rückfrage bei der Kommunalaufsicht, ob eine Teilnahme an der Ausschreibung trotz Sperrvermerk möglich wäre.

Die Entscheidung über den Sperrvermerk zur Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs, im Produkt 12.6.01 Brandschutz, Haushaltsansatz 200.000,- €, Investitionsprogramm Seite 279, wird an die Stadtverordnetenversammlung zurückgegeben.



Eine Antwort der Kommunalaufsicht liegt bereits vor.
Zitat:

"Ich kann Ihren Wunsch verstehen, aus Kostengründen gemeinsam mit anderen Kommunen die Ausschreibung vornehmen zu wollen. Meiner Meinung nach steht der Sperrvermerk dem allerdings entgegen. Die Verwaltung muss vor der Beteiligung an der Ausschreibung den Sperrvermerk von der StVV aufheben lassen. Andernfalls stünden keine Haushaltsmittel zur Verfügung und Sie können letztlich auch nicht sicher sein, dass die StVV tatsächlich den Sperrvermerk aufheben würde. Sinn eines Sperrvermerks ist es gerade, dass die "Verwaltung" nicht mit den entsprechenden Maßnahmen einfach so ohne weitere vorherige Kommunikation oder Information an die StVV beginnen darf.

Möglicherweise lässt es sich ja entsprechend organisieren, dass die Ausschreibung der anderen Kommunen erst erfolgt, nachdem die nächste Sitzung der StVV war und Sie lassen dort den Sperrvermerk von dieser aufheben!?"



Abstimmung:

Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
-
Enthaltungen:
-
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

Die Abstimmung gilt

1.      der Nachfrage bei der Kommunalaufsicht bzgl. Sperrvermerk und gleichzeitiger Teilnahme an der Ausschreibung.
2.      die Entscheidung über den Sperrvermerk an die Stadtverordnetenversammlung zurück zu geben.


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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