Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Die Bauleitplanung wird im normalen 2-stufigen Verfahren aufgestellt.
Im 1. Verfahrensschritt wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht. Es liegen lediglich Anregungen aus der Beteiligung der Behörden vor.
Die Anregungen führen zu Änderungen der Planung, siehe Abwägung.
Im Anschluss an die Abwägung ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 6, wird zugestimmt.
zu b:
den o. g. Bebauungsplan mit allen erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des unter Pkt. a gefassten Beschlusses öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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