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öffentlich


ÄNDERUNGSANTRAG - 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen der Stadt Braunfels (Kindergartenordnung)


Gremium:
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
FSK-1621-126
Sachbearbeiter(in):
Janina Datz

Sachvortrag:

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen der Stadt Braunfels (Kindergartenordnung), sind die Schließzeiten der städtischen Kita-Einrichtungen wie folgt geregelt:

In den Sommerschulferien drei Wochen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr eines Jahres einschließlich der ersten (kalendermäßigen) Januar-Woche. Außerdem können die Kindertagesstätten und Kindergärten während der gesetzlichen Oster- und Herbstferien für eine Woche geschlossen werden.

Durch diese Regelung werden, je nachdem auf welche Wochentage Weihnachten und Neujahr fallen, mehr wie 3/5 der Urlaubstage (18 Tage) eines Arbeitnehmers, durch den Arbeitgeber, vorgegeben.
Der Personalrat hatte in seinem Schreiben vom 18.06.2019 darauf hingewiesen, dass das Bundesarbeitsgericht dies für nicht angemessen hält.

Nachdem zwischen  der Belegschaft und des Personalrates, bezüglich einer neuen Regelung,  Diskrepanzen aufkamen, wurde vom Personalrat eine Umfrage bei den Erzieherinnen/Erziehern durchgeführt. Die Mehrzahl der Erzieherinnen/Erzieher hat sich für die Beibehaltung einer dreiwöchigen Schließzeit, während den Sommerferien, ausgesprochen. Darüber hinaus wünscht man sich, dass die Einrichtungen nur noch zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben. Somit ergibt sich folgende Regelung, die im Satzungsentwurf aufgenommen wurde:

Die Kindergärten sind während der gesetzlich festgelegten Sommerferien in Hessen für drei Wochen geschlossen. Außerdem bleiben die Kindertageseinrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Am 02. Januar werden die Einrichtungen wieder geöffnet.

Die v.g. Regelung ist mit dem Personalrat abgestimmt (siehe Anlage und Mail vom 05.11.2019). 


Herr stellv. Ausschussvorsitzender Blättel beantragt die Erweiterung der Satzung wie folgt:

1.     Die Kalenderwochen in denen die Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen geschlossen bleiben sind frühestmöglich in den Stadtnachrichten Solms und Braunfels unter den amtlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung bekannt zu geben sowie durch zeitgleichen Aushang in allen dies betreffenden Einrichtungen.
2.     Eine Bedarfsbetreuung für alle Bedarfsfamilien findet in der altersübergreifenden Kita-Tagesgruppe für U3 und Ü3 Kinder in einer dafür ausgestatteten Einrichtung (Kita) in der Stadt / den Ortsteilen statt.

Beschluss:

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur beschließt, die Änderung des Tagesordnungspunktes 2: 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen der Stadt Braunfels (Kindergartenordnung)

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
6
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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