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öffentlich


2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen der Stadt Braunfels (Kindergartenordnung)


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
STVV-1621-2238
Sachbearbeiter(in):
Helge Kalte

Sachvortrag:


Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen der Stadt Braunfels (Kindergartenordnung), sind die Schließzeiten der städtischen Kita-Einrichtungen wie folgt geregelt:

In den Sommerschulferien drei Wochen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr eines Jahres einschließlich der ersten (kalendermäßigen) Januar-Woche. Außerdem können die Kindertagesstätten und Kindergärten während der gesetzlichen Oster- und Herbstferien für eine Woche geschlossen werden.

Durch diese Regelung werden, je nachdem auf welche Wochentage Weihnachten und Neujahr fallen, mehr wie 3/5 der Urlaubstage (18 Tage) eines Arbeitnehmers, durch den Arbeitgeber, vorgegeben.
Der Personalrat hatte in seinem Schreiben vom 18.06.2019 darauf hingewiesen, dass das Bundesarbeitsgericht dies für nicht angemessen hält.

Nachdem zwischen  der Belegschaft und des Personalrates, bezüglich einer neuen Regelung,  Diskrepanzen aufkamen, wurde vom Personalrat eine Umfrage bei den Erzieherinnen/Erziehern durchgeführt. Die Mehrzahl der Erzieherinnen/Erzieher hat sich für die Beibehaltung einer dreiwöchigen Schließzeit, während den Sommerferien, ausgesprochen. Darüber hinaus wünscht man sich, dass die Einrichtungen nur noch zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben. Somit ergibt sich folgende Regelung, die im Satzungsentwurf aufgenommen wurde:

Die Kindergärten sind während der gesetzlich festgelegten Sommerferien in Hessen für drei Wochen geschlossen. Außerdem bleiben die Kindertageseinrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Am 02. Januar werden die Einrichtungen wieder geöffnet.

Die v.g. Regelung ist mit dem Personalrat abgestimmt (siehe Anlage und Mail vom 05.11.2019).  

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die 2. Nachtragssatzung über die Benutzung der Kindergrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen der Stadt Braunfels (Kindergartenordnung) in der vorliegenden Form (gemäß Anlage). 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
8
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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