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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Braunfels, Stadtteil Braunfels
Bebauungsplan Nr. 5 "Braunfels Mitte" - 6. Änderung
(Bebauungsplan der Innenentwicklung - Verfahren gemäß § 13a BauGB)
Aufstellungs- und Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2260
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

Sachvortrag:

Der Eigentümer der Gebrüder-Wahl-Straße 17 - 19 (Obermühle), in Braunfels, Herr Sven Schönwetter ist betreffend einer Änderung des Bebauungsplanes für das Anwesen an die Stadt herangetreten. Dort soll eine städtebauliche Neuordnung in Verbindung mit dem Neubau eines Getränkemarktes, sowie einer Erweiterung der Produktionsstätte erfolgen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller/Eigentümer des Grundstücks.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
 
(1) Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Braunfels Mitte" - 6. Änderung im Stadtteil Braunfels.
 
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und beschränkt sich auf die Flurstücke 2, 3/20, 3/21 und 41 tlw. in der Flur 32, Gemarkung Braunfels.
 
(3) In der Stadt Braunfels ist in der Kernstadt im Bereich südlich der Gebrüder-Wahl-Straße die teilräumliche Änderung der für diesen Bereich bestehenden rechtswirksamen Bebauungspläne vorgesehen, um somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung des Areals der Obermühle in Verbindung mit dem Neubau eines Getränkefachmarktes und einer Nachverdichtung auf Flächen im östlichen Anschluss an die Obermühle zu schaffen. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO. Darüber hinaus werden die bisherigen Festsetzungen an den Bestand und die Planung sowie an die aktuellen städtebaulichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Anforderungen angepasst. Die Planänderung ist eine Maßnahme (Nachverdichtung) im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und wird daher im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
 
(4) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 
(5) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
 
(6) Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
 
(7) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB.

 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
8
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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