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öffentlich


ÄNDERUNGSANTRAG: 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen der Stadt Braunfels (Kindergartenordnung)


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
STVV-1621-2269
Sachbearbeiter(in):
Helge Kalte

Sachvortrag:

Frau Ausschussvorsitzende Hofmann beantragt folgende Änderung:

1.         Die Kalenderwochen in denen die Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen geschlossen bleiben sind frühestmöglich in den Stadtnachrichten Solms und Braunfels unter den amtlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung bekannt zu geben sowie durch zeitgleichen Aushang in allen dies betreffenden Einrichtungen.

2.         Eine Bedarfsbetreuung für alle Bedarfsfamilien findet in der altersübergreifenden Kita-Tagesgruppe für U3 und Ü3 Kinder in einer dafür ausgestatteten Einrichtung (Kita) in der Stadt / den Ortsteilen statt.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Nachtragssatzung über die Benutzung der Kindergrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen der Stadt Braunfels (Kindergartenordnung) in der vorliegenden Form (gemäß Anlage) mit folgenden Ergänzungen:

1.       Die Kalenderwochen in denen die Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen geschlossen bleiben sind frühestmöglich in den Stadtnachrichten Solms und Braunfels unter den amtlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung bekannt zu geben sowie durch zeitgleichen Aushang in allen dies betreffenden Einrichtungen.

2.       Eine Bedarfsbetreuung für alle Bedarfsfamilien findet in der altersübergreifenden Kita-Tagesgruppe für U3 und Ü3 Kinder in einer dafür ausgestatteten Einrichtung (Kita) in der Stadt / den Ortsteilen statt

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
33
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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