zu TOP 10 B zu TOP 11 TOP 10 C
öffentlich


Anlage von Radschutzstreifen auf innerstädtischen Straßen


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB I - Zentrales
Nummer:
STVV-1621-2273
Sachbearbeiter(in):
Jochen Datz

 
Beschluss:

Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde wird aufgefordert, im Fachausschuss Stadtentwicklung, Planung und Umwelt zu berichten, inwieweit in der Stadt Braunfels Schutzmaßnahmen für Fahrradfahrer möglich sind und ob Radschutzstreifen auf städtischen sowie überregionalen Straßen verkehrstechnisch in Braunfels zulässig sind.

Hierbei sollen folgende Straßen der Überprüfung unterzogen werden:

-      Berliner Straße / Solmser Straße
-      Schlesierstraße
-      Leuner Straße
-      Gebrüder-Wahl-Straße / Kaiser-Friedrich-Straße
-      Kreisstraße Bonbaden
-      Kreisstraße Philippstein
-      Kreisstraße Tiefenbach

Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde nimmt hierzu Kontakt zu den Baulastträgern der genannten Verkehrswege auf (u. a. HessenMobil). Auch bittet er den regionalen Verkehrsdienst und den ADFC um entsprechende Stellungnahmen zu möglichen Radschutzstreifen und weiteren Schutzmaßnahmen für Fahrradfahrer in Braunfels und ergänzt seine Punkte.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
33
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




nach oben
Stadt Braunfels
Hüttenweg 3, 35619 Braunfels
Tel.: +49 (0)6442 303-0
E-Mail: info@braunfels.de
Stadt Braunfels
Hüttenweg 3 · 35619 Braunfels · Tel.: +49 (0)6442 303-0 · info@braunfels.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung