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öffentlich


Änderungsantrag 1 - Bebauungsplan "An der Sinnelbach", Gemarkung Braunfels


Gremium:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
SPU-1621-199
Sachbearbeiter(in):
Christian Eckhardt

Sachvortrag:

Frau Ausschussvorsitzende von Zydowitz und Frau Stadtverordnete Pitsch merken an, dass in der Erläuterung zum BPlan bzw. im BPlan selbst keine Bestimmungen zu finden sind, die die Errichtung von Steingärten verhindert. Dies entspreche jedoch nicht dem gewünschten Stadtbild, sodass eine entsprechende Änderung aufzunehmen ist.

Der Ausschuss bittet das Ingenieurbüro Zillinger bis zur Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Formulierung zu entwickeln.

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt geändert werden:
 
"Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

zu a:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 20, wird zugestimmt.

zu b:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den o. g. Bebauungsplan mit allen erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des unter Pkt. a: gefassten Beschlusses erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen betroffen sind, von der Auslegung zu benachrichtigen.

Der auszulegende BPlan ist durch eine bis zur Stadtverordnetenversammlung am 28.05.2020 noch zu formulierende Bestimmung zur Verhinderung von Steingärten zu versehen."

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

zu a:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 20, wird zugestimmt.

zu b:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den o. g. Bebauungsplan mit allen erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des unter Pkt. a: gefassten Beschlusses erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen betroffen sind, von der Auslegung zu benachrichtigen.

Der auszulegende BPlan ist durch eine bis zur Stadtverordnetenversammlung am 28.05.2020 noch zu formulierende Bestimmung zur Verhinderung von Steingärten zu versehen."
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
8
 
Nein-Stimmen:
1
 
Enthaltungen:
0
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
0

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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