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öffentlich


Änderungsantrag 2 - Bebauungsplan "An der Sinnelbach", Gemarkung Braunfels


Gremium:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
SPU-1621-200
Sachbearbeiter(in):
Christian Eckhardt

Sachvortrag:

Herr stellv. Ausschussvorsitzender Wolf merkt an, dass sich in den textlichen Festsetzungen zum BPlan keine Verpflichtung zum Errichten einer Zisterne finden lassen. Dies wäre aus seiner Sicht zwingend mit aufzunehmen.

Das Ingenieurbüro Zillinger soll bis zur Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2020 eine entsprechende Formulierung vorbereiten.

Aus diesem Grund stellt er folgenden Änderungsantrag:

"Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

zu a:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 20, wird zugestimmt.

zu b:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den o. g. Bebauungsplan mit allen erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des unter Pkt. a: gefassten Beschlusses erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen betroffen sind, von der Auslegung zu benachrichtigen.

Der auszulegende BPlan ist durch eine bis zur Stadtverordnetenversammlung am 28.05.2020 noch zu formulierende Bestimmung zur Verpflichtung zum Errichten von Zisternen zu versehen."

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

zu a:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 20, wird zugestimmt.

zu b:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den o. g. Bebauungsplan mit allen erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des unter Pkt. a: gefassten Beschlusses erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen betroffen sind, von der Auslegung zu benachrichtigen.

Der auszulegende BPlan ist durch eine bis zur Stadtverordnetenversammlung am 28.05.2020 noch zu formulierende Bestimmung zur Verpflichtung zum Errichten von Zisternen zu versehen."

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
8
 
Nein-Stimmen:
1
 
Enthaltungen:
0
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
0

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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