Gremium: | Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Sodann lässt die Ausschussvorsitzende über die Ursprungsvorlage unter Berücksichtigung der soeben gefassten Änderungsanträge abstimmen.
Aufgrund der Nein-Stimmen gegen die geplanten Änderungen wird eine gesonderte Abstimmung über Punkt a.) und b.) vorgenommen.
Zunächst wird über Punkt a.) (Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 20, wird zugestimmt.) abgestimmt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 20, wird zugestimmt.
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | 0 |
Sodann lässt die Ausschussvorsitzende über den Punkt b.) (Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den o. g. Bebauungsplan mit allen erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des unter Pkt. a: gefassten Beschlusses erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen betroffen sind, von der Auslegung zu benachrichtigen.) abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu b:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den o. g. Bebauungsplan mit allen erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des unter Pkt. a: gefassten Beschlusses erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen betroffen sind, von der Auslegung zu benachrichtigen.
Der auszulegende BPlan ist durch eine bis zur Stadtverordnetenversammlung am 28.05.2020 noch zu formulierende Bestimmung zur Verhinderung von Steingärten zu versehen.
Der auszulegende BPlan ist durch eine bis zur Stadtverordnetenversammlung am 28.05.2020 noch zu formulierende Bestimmung zur Verpflichtung zum Errichten von Zisternen zu versehen.
Abstimmung: | Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | 0 |
Anmerkung der Verwaltung:
Zwischenzeitlich liegt der textliche Entwurf der gewünschten Änderungen in der Verwaltung vor. Sie werden wie folgt lauten:
- Die unbegrünten Dachflächen sind an Zisternen anzuschließen. Das Wasser ist als Brauchwasser zu nutzen. Die Zisternen müssen mindestens ein Volumen von 2,5 m³ je Wohnhaus bzw. Doppelhaushälfte besitzen. Der Überlauf darf an die Kanalisation angeschlossen werden.
- Steingärten (Flächen mit Steinen, Kies, Schotter oder ähnlichen Baustoffen) sowie flächig verlegte Folien, die eine Durchwurzelung nicht zulassen, sind nicht zulässig.
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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