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öffentlich


Erlass von Kindergartengebühren


Gremium:
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur
Typ:
Information
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
FSK-1621-136
Sachbearbeiter(in):
Janina Datz

 
Beschluss:

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Eltern/Erziehungsberechtigten, deren Kind keine Notbetreuung besucht, für die Dauer der Schließzeit der Kindergärten die Kindergartengebühren und das Verpflegungsgeld zu erlassen. Diese Regelung gilt maximal bis zum 14.08.2020 (Ende der Sommerferien).  Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind nur zeitweise die Notbetreuung in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr/Verpflegungsgeld anteilig zu erlassen".
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
9
 
Nein-Stimmen:
0
 
Enthaltungen:
0
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
0

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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