Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Durch Aufstellung der Bauleitplanung soll die Nutzung des Waldes als Begräbnisstätte vorbereitet werden. Bereits seit einigen Jahren lässt sich ein Wandel in den Bestattungswünschen der Bevölkerung beobachten. Während die Zahl der Erdbestattungen kontinuierlich zurückgeht, steigt die Zahl der Urnenbestattungen entsprechend an. Menschen suchen neue Wege im Umgang mit Tod und Trauer. Sie wollen ihren eigenen Vorstellungen über den Tod hinaus Geltung verschaffen und Art und Gestaltung ihrer letzten Ruhestätte möglichst frei wählen können. Der Wunsch nach anderen, neuen Formen der Bestattung erstreckt sich nicht allein auf die Entscheidung zwischen Erd- und Urnenbestattung, sondern auch auf die Frage, wie und wo die sterblichen Überreste nach der Verbrennung beigesetzt werden. Hier gab es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten bereits eine Entwicklung hin zu neuen Urnenbestattungsformen, z.B. dem anonymen Bestattungsfeld oder dem Urnenrasenfeld.
Für die Errichtung einer Waldbegräbnisstätte ist nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG §5) vom 05.07.2007 die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll gem. §1 Abs.5 BauGB eine "geordnete städtebauliche Entwicklung und eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden". Die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan schaffen die hierfür nötigen Voraussetzungen.
Es muss das normale zweistufige Bauleitplanverfahren angewandt werden. Es muss das normale zweistufige Bauleitplanverfahren angewandt werden. Im ersten Verfahrensschritt sind daher die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, s. Anlage, den Flächennutzungsplan zu ändern.
zu b:
die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
| Ja-Stimmen: | 4 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 2 |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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