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öffentlich


Bebauungsplan "Waldfriedhof", Gemarkung Braunfels
hier:
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:

Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2327
Sachbearbeiter(in):
Dennis Desch

Sachvortrag:

Durch Aufstellung der Bauleitplanung soll die Nutzung des Waldes als Begräbnisstätte vorbereitet werden. Bereits seit einigen Jahren lässt sich ein Wandel in den Bestattungswünschen der Bevölkerung beobachten. Während die Zahl der Erdbestattungen kontinuierlich zurückgeht, steigt die Zahl der Urnenbestattungen entsprechend an. Menschen suchen neue Wege im Umgang mit Tod und Trauer. Sie wollen ihren eigenen Vorstellungen über den Tod hinaus Geltung verschaffen und Art und Gestaltung ihrer letzten Ruhestätte möglichst frei wählen können. Der Wunsch nach anderen, neuen Formen der Bestattung erstreckt sich nicht allein auf die Entscheidung zwischen Erd- und Urnenbestattung, sondern auch auf die Frage, wie und wo die sterblichen Überreste nach der Verbrennung beigesetzt werden. Hier gab es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten bereits eine Entwicklung hin zu neuen Urnenbestattungsformen, z.B. dem anonymen Bestattungsfeld oder dem Urnenrasenfeld.
 
Für die Errichtung einer Waldbegräbnisstätte ist nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG §5) vom 05.07.2007 die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll gem. §1 Abs.5 BauGB eine "geordnete städtebauliche Entwicklung und eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden". Der Bebauungsplan schafft die hierfür nötigen Voraussetzungen.
 
Es muss das normale zweistufige Bauleitplanverfahren angewandt werden. Im ersten Verfahrensschritt sind daher die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
 
zu a:
für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, s. Anlage, den o.g. Bebauungsplan aufzustellen.
 
zu b:
die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
4
 
Nein-Stimmen:
1
 
Enthaltungen:
2
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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