Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Die als Allgemeines Wohngebiet festgesetzte Fläche, westlich der Leuner Straße gelegen, soll den Bedarf an Wohnbauflächen decken. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13b BauGB 2017. Da der Bebauungsplan nach 13b BauGB aufgestellt wird, wurde er bereits im ersten Verfahrensschritt öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurden die Behörden beteiligt.
Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden wesentliche Anregungen vorgebracht, sodass weitere Untersuchungen erforderlich waren.
Unter anderem wurde ein Schallgutachten erstellt und der An- und Abflugtrichter des Flugplatzes, der nordöstlich des Geltungsbereiches liegt, ermittelt.
Aufgrund dieser Fachplanungen und der eingegangenen Stellungnahmen wurden wesentliche Änderungen vorgenommen. Die Bauleitplanung muss daher ein 2. Mal öffentlich ausgelegt werden. Wegen der umfangreichen Änderungen wird von der Möglichkeit, die Offenlegungsfrist auf 2 Wochen zu verkürzen, kein Gebrauch gemacht. Die Bauleitplanung wird daher für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Änderungen von Herrn Datz:
- Die unbegrünten Dachflächen sind an Zisternen anzuschließen. Das Wasser ist als Brauchwasser zu nutzen. Die Zisternen müssen mindestens ein Volumen von 2,5 m³ je Wohnhaus bzw. Doppelhaushälfte besitzen. Der Überlauf darf an die Kanalisation angeschlossen werden.
- Steingärten (Flächen mit Steinen, Kies, Schotter oder ähnlichen Baustoffen) sowie flächig verlegte Folien, die eine Durchwurzelung nicht zulassen, sind nicht zulässig.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 20, wird zugestimmt.
zu b:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den o. g. Bebauungsplan mit allen erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des unter Pkt. a: gefassten Beschlusses erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen betroffen sind, von der Auslegung zu benachrichtigen.
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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