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öffentlich


Landesentwicklungsplan Hessen 2020
-Raumstruktur, Zentrale Orte und Großflächiger Einzelhandel-
4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:

Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2321
Sachbearbeiter(in):
Dennis Desch

Sachvortrag:

Die Hessische Landesregierung hat am 16.12.2019 beschlossen, die Offenlegung und Beteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) Hessen 2020 -Raumstruktur, Zentrale Orte und Großflächiger Einzelhandel- 4. Änderung des LEP Hessen 2000 nach § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetztes in Verbindung mit § 4 Abs. 4 des Hessischen Landesplanungsgesetztes durchzuführen.

Bis zum 24.04.2020 besteht nun die Möglichkeit eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Die Planung liegt der Vorlage bei.

Nach Auffassung der Verwaltung geht es bei der Planung darum, die "Zentralen Orte" einer Gemeinde zu stärken und Grundpfeiler zu erstellen um diese zukunftsfähig zu machen. Durch eine Zentralisierung und dennoch gute Erreichbarkeit von z.B. Bildungseinrichtungen, Krankenanstalten und großflächigem Einzelhandel soll die Attraktivität der ländlichen Bereiche gestärkt, bzw. erhalten werden. Hierbei ist nicht jeder Orts- bzw. Stadtteil für sich zu sehen, sondern die Gemeinde als Komplettkonstrukt. Da die Planung für die Stadt Braunfels keine negativen Auswirkungen hat und die Vorgaben des Planes zum Großteil schon so "gelebt" werden, kann diese nach Einschätzung der Verwaltung ohne Anregungen und Bedenken, zur Kenntnis genommen werden.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Planung zur Kenntnis.
 

 

Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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Tel.: +49 (0)6442 303-0
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