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öffentlich


Erlass von Kindergartengebühren


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
STVV-1621-2376
Sachbearbeiter(in):
Helge Kalte

Sachvortrag:

Frau Ausschussvorsitzende Hofmann berichtet über die Beratungsergebnisse im Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur.

Herr Ausschussvorsitzender Schmidt berichtet über die Beratungsergebnisse im Haupt- und Finanzausschuss.

An der Aussprache beteiligen sich Herr Fraktionsvorsitzender Knöpp, Herr Fraktionsvorsitzender Schmidt, Frau Fraktionsvorsitzende John von Zydowitz, Frau Stadtverordnete Hofmann, Herr Bürgermeister Breithecker, Herr Fraktionsvorsitzender Mathes, Frau Stadtverordnete Pitsch und Herr Stadtverordneter Hinz.
 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Eltern/Erziehungsberechtigten, deren Kind keine Notbetreuung besucht, für die Dauer der Schließzeit der Kindergärten die Kindergartengebühren und das Verpflegungsgeld zu erlassen. Diese Regelung gilt maximal bis zum Beginn der Sommerferien 2020. Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind nur zweitweise die Notbetreuung in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr/Verpflegungsgeld anteilig zu erlassen.

 

Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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Tel.: +49 (0)6442 303-0
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