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öffentlich


ÄNDERUNGSANTRAG: Erlass von Kindergartengebühren (Antrag der CDU-Fraktion v. 28.05.2020)


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:

Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
STVV-1621-2436
Sachbearbeiter(in):
Helge Kalte

Sachvortrag:

Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz verliest folgenden geänderten Beschlussvorschlag nach Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Eltern/Erziehungsberechtigten für die Dauer der Schließzeit der Kindergärten die Kindergartengebühren und das Verpflegungsgeld zu erlassen. Diese Regelung gilt bis zum 14.08.2020 (Ende der Sommerferien).

Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind die Notbetreuung bis 31.05.2020 in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr ebenfalls zu erlassen.

Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind nur zweitweise die Notbetreuung im Zeitraum vom 01.06. - 14.08.2020 in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr/Verpflegungsgeld anteilig zu erlassen."
 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Beschlusstext wie folgt zu ändern:

"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Eltern/Erziehungsberechtigten für die Dauer der Schließzeit der Kindergärten die Kindergartengebühren und das Verpflegungsgeld zu erlassen. Diese Regelung gilt bis zum 14.08.2020 (Ende der Sommerferien).

Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind die Notbetreuung bis 31.05.2020 in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr ebenfalls zu erlassen.

Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind nur zweitweise die Notbetreuung im Zeitraum vom 01.06. - 14.08.2020 in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr/Verpflegungsgeld anteilig zu erlassen."

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
26
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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