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öffentlich


Öffentlich-Rechtliche Verwaltungsvereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen örtlichen Verwaltungsbehördenbezirkes Solms-Braunfels


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:

Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
STVV-1621-2416
Sachbearbeiter(in):
Helge Kalte

Sachvortrag:

Mit dem Ziel, zukünftig sämtliche kommunale Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen, haben die beiden Stadtverordnetenversammlungen Solms und Braunfels am 26.11.19 bzw. 31.10.19, im Rahmen von zwei öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarungen, die Erweiterung des (bestehenden) gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks und Bildung eines  gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirks beschlossen.

Anders wie beim Gemeindeverwaltungsverband, der als "Städteservice Solms-Braunfels" überwiegend die Aufgaben für die beiden Kommunen Solms und Braunfels nur wahrnehmen sollte (Mandatierung), sieht die Rechtslage bei einer gemeinsamen Ordnungsverwaltung, die sich in einem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk und in einem gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirk gliedert, völlig anders aus. Hier findet eine echte Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragung an einen Magistrat (Verwaltungsbehördenbezirk) und an einen Bürgermeister (Ordnungsbehördenbezirk) statt. Mit der Zuständigkeitsübertragung geht auch die vollständige Verantwortung für eine fach- und sachgerechte Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben (Selbstverwaltungsaufgaben), staatlichen Weisungsaufgaben und den sogenannten Auftragsangelegenheiten, im Bereich der Ordnungsverwaltung, für beide Kommunen, an einen Bürgermeister und an einen Magistrat über. Durch die vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wurde vereinbart, dass die Aufgaben des gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirks durch den Magistrat der Stadt Braunfels und die Aufgaben des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks durch den Bürgermeister der Stadt Braunfels wahrgenommen werden.
Die Bildung der beiden Bezirke kann durchaus mit einer Fusion der beiden Ordnungsverwaltungen  Solms und Braunfels verglichen werden, aus der die beiden Ordnungsbezirke  hervorgehen, für die der Magistrat bzw. der Bürgermeister der Stadt Braunfels zuständig, verantwortlich und bei schuldhaften Verhalten auch zivil- und strafrechtlich haftbar ist.  

Folgende Aufgaben werden/wurden an den örtl. Ordnungsbehördenbezirk bzw. örtl. Verwaltungsbehördenbezirk übertragen:

1. Örtl. Ordnungsbehördenbezirk (Zuständigkeit liegt beim Bürgermeister)

1. Angelegenheiten der Straßenverkehrsbehörde,
2. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §§
24, 24a, 25a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes,
3. Versammlungswesen,
4. Verordnung über die Sperrzeit,
5. Lärmbekämpfung,
6. Eilaufgaben gemäß § 2 Satz 1 HSOG (allg. Gefahrenabwehr),
7. Aufgaben gemäß § 32 Abs. 4 HSOG,
8. Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hunde VO),
9. Feiertagsgesetz, Lotteriewesen
 
2. Örtl. Verwaltungsbehördenbezirk (Zuständigkeit liegt beim Magistrat)
 
1. Der Gewerbeordnung,
2. des Hess. Gaststättengesetzes,
3. des Hess. Ladenöffnungsgesetzes,
4. des Hess. Gesetzes über Hilfe bei psychischen Krankheiten,
5. des Jugendschutzgesetzes,
6. des Hess. Feld- und Forstschutzgesetzes,
7. des Personenbeförderungsgesetzes,
8.  des Hess. Jagdgesetzes und des Bundesjagdgesetzes,
9. des Hess. Fischereigesetzes,
10. des Bundesfernstraßengesetzes und des Hess. Straßengesetzes,
11. der Überwachung der nach kommunalen Satzungen übertragenen
      Straßenreinigungspflichten gem. § 15 Hess. Straßengesetz,
12. der Durchführung der Gefahrenabwehrverordnungen der Städte
      Solms und Braunfels,
13. der sonstigen Aufgaben der Gefahrenabwehr i.S.d. § 2 Satz 2
      HSOG, insbesondere der Aufgaben im Bereich der Obdachlosigkeit,
14. des Wohnungsaufsichtsgesetzes,
15. des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der
      Bundesimmissionsschutzverordnung,
16. des Ordnungswidrigkeitsgesetzes,
17. der Überwachung der Sondernutzungssatzung, der
      Straßenreinigungssatzung und der sonstigen bestehenden  
      Gefahrenabwehrverordnungen der Städte Solms und Braunfels        
18. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes,
19. der Unterbringung von Fundtieren,
20. des Spielhallengesetzes,
21. des Nichtraucherschutzgesetzes
 
Besonders den beiden Punkten 1 Nr. 6 und 2 Nr. 13 ist besondere Beachtung zu schenken, da sie den gesamten Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr beinhalten. Magistrat und Bürgermeister der Stadt Braunfels wären z.B. bei der aktuellen Pandemie, für die öffentliche Sicherheit  der Solmser Bevölkerung, im Rahmen der allg. Gefahrenabwehr, zuständig und verantwortlich und müssten u.a. die Einhaltung der Landesverordnungen überwachen.
 
Mit Schreiben vom 15.01.2020 wurden die beiden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen dem Regierungspräsidium Gießen, zwecks Anordnung (Genehmigung) übermittelt. Grundsätzlich treten Ordnungsbezirke erst am Tage nach der Veröffentlichung der Anordnung (Genehmigung) im Staatsanzeiger Hessen in Kraft. Die Veröffentlichung im Staatsanzeiger sollte am 27.03.2020 erfolgen.
 
Auf Grund der aktuellen IKZ-Entwicklung, entsteht jedoch durch die Bildung der Ordnungsbezirke eine erhebliche Unwucht zu Lasten  der Stadt Braunfels, da gleichzeitig keine Aufgaben an die Stadt Solms übertragen werden. Vor diesem Hintergrund wurde, auf Wunsch des Bürgermeisters der Stadt Braunfels, die Veröffentlichung im Staatsanzeiger ausgesetzt.
Am 13.05.2020 fand diesbezüglich eine gemeinsame Magistratssitzung mit dem Magistrat der Stadt Solms statt, um die Sachlage zu erörtern. Der Magistrat der Stadt Braunfels vertrat in der Sitzung einheitlich die Auffassung, dass auf Grund der aktuellen Entwicklung, eine Rückabwicklung der Vereinbarungen stattfinden sollte. Die Solmser Magistratsmitglieder zeigten zwar Verständnis für die Haltung des Braunfelser Magistrates, waren aber teilweise kontroverser Ansicht.
Unabhängig davon empfiehlt der Magistrat der Stadt Braunfels der Stadtverordnetenversammlung, die beiden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen vom 19.12.2019, im Einvernehmen mit der Stadt Solms, aufzuheben. Sofern kein Einvernehmen mit der Stadt Solms erzielt werden kann, sollten die beiden Vereinbarungen fristgemäß gekündigt werden.  

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels beschließt, im Einvernehmen mit der Stadt Solms, die "Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen örtlichen Verwaltungsbehördenbezirkes Solms-Braunfels",  zum 30.06.2020, aufzuheben. Sofern kein Einvernehmen erzielt werden kann, kündigt die Stadt Braunfels die Vereinbarung fristgemäß zum 31.12.2021.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
8
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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