Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Gemäß § 5 Nr. 13 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 51 Nr. 16 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss die Stadtverordnetenversammlung zuständig. Der Beschluss über die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss ist für jedes Wirtschaftsjahr separat zu fassen.
Die Jahresabschlüsse 2013 bis 2016 wurden durch die MNT Revision und Treuhand GmbH aus Limburg geprüft
Aus der Kommentierung des Eigenbetriebsgesetzes ergibt sich die Praxisempfehlung, in regelmäßigen Abständen, z. B. max. alle fünf Jahre, einen Wechsel der Prüfer vorzunehmen. Damit wird nicht nur einem zu engen Zusammenwirken zwischen Betriebsleitung und Prüfern vorgebeugt, es wird auch sichergestellt, dass immer wieder neue Blickwinkel bei der Prüfung Platz greifen und damit der Eigenbetrieb die Chance einer Weiterentwicklung bekommt.
Da diese nun vier Jahresabschlüsse geprüft haben, soll die Prüfung für die Folgejahre neu ausgeschrieben werden.
Für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 - 2020 wurden von der kaufmännischen Betriebsleitung 4 Firmen mit der Bitte angeschrieben, ein Angebot abzugeben. Die Vergabe der Prüfung für einen Zeitraum von vier Jahren entbindet nicht von der Pflicht für jedes Wirtschaftsjahr einen separaten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss zu fassen.
Von den angeschriebenen 4 Firmen haben alle ein Angebot abgegeben, aus denen sich folgende Reihenfolge ergibt:
Prüfung Jahresabschluss für die Wirtschaftsjahre 2017-2020:
| Büro/Firma | Angebot netto | MwSt 19 % | Angebot brutto |
1. | Bechtold & Bechtold GmbH, Wetzlar | 35.200 € | 6.688 € | 41.888 € |
2. | Schüllermann und Partner AG, Dreieich | 27.600 € | 5.244 € | 32.844 € |
3. | Strecker + Berger + Partner mbH | 35.600 € | 6.764 € | 42.364 € |
4. | Heerdt, Frank | 46.000 € | 8.740 € | 54.740 € |
Die kaufm. Betriebsleitung schlägt vor, den günstigsten Anbieter, Schüllermann und Partner zum Prüfer für die Jahresabschlüsse 2017 bis 2020 der Stadtwerke Braunfels zu bestellen.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
a) Die Prüfung des Jahresabschluss 2017 zu vergeben an Schüllermann und Partner AG
b) Die Prüfung des Jahresabschluss 2018 zu vergeben an Schüllermann und Partner AG
c) Die Prüfung des Jahresabschluss 2019 zu vergeben an Schüllermann und Partner AG
d) Die Prüfung des Jahresabschluss 2020 zu vergeben an Schüllermann und Partner AG
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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