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öffentlich


Auswirkungen von Corona auf den Haushalt 2020


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
Information
Status:
öffentlich
Fachbereich:
Bürgermeister
Nummer:
STVV-1621-2457
Sachbearbeiter(in):
Christian Breithecker

Sachvortrag:
Herr Bürgermeister Breithecker berichtet über mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt 2020:


Gewerbesteuer:

-     Bis 15.06.2020 wurden Gewerbesteuerbescheide um rd. 108.000 € reduziert
-     Bescheide aus Vorjahren in Höhe von rd. 32.000 € wurden gestundet
-     Bescheide aus dem laufenden Jahr in Höhe von 32.500 € wurden gestundet

Stundung bedeutet nicht Ausfall, Frage ist jedoch wann und ob überhaupt gezahlt werden kann. Zum 30.06.2020 werden allerdings Zahlungen von rd. 19.000 € erwartet.


Anteil der Einkommenssteuer:

Die Einkommenssteuerzahlen im 1. Quartal 2020 gestalten sich positiv, da diese  noch nicht unter dem Einfluss der Corona-Pandemie standen. Die Zahlen für das 2. Quartal werden Mitte Juli erwartet. Es ist davon auszugehen, dass diese deutlich negativer sein werden.


Anteil der Umsatzsteuer:

Bedingt durch die Umsatzsteuersenkung von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5%  wird muss mit einem niedrigeren Anteil an der Umsatzsteuer gerechnet werden.


Weitere Einnahmeausfälle:

Die Einnahmeausfälle aus

-      Vermietung Hallen
-      Parkraumbewirtschaftung
-      KiTa-Gebühren
-      Schwimmbad
-      Trauungen
-      Nutzung Trauerhalle
-      Wochenmarkt
-      Schredderplatz
-        Spielapparatesteuer

sind noch nicht bezifferbar, aber vorhanden.


Detaillierte Zahlen werden im bevorstehenden Halbjahresbericht ersichtlich.


Corona-Zusatzkosten:

-           Der außerordentlicher Aufwand bis 15.06.2020 liegt bei rd. 26.000 € (Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Reinigungen, Plexiglas etc., Absperrmaterial, Klebebänder)
-           Die außerordentliche investive Auszahlungen bis 15.06.2020 liegen bei 22.000 €  (Notebooks und Zubehör, Desinfektionsspender)


Die Kosten wurden auf eine gesondert eingerichtete Kostenstelle gebucht. Im Falle einer mgl. Kompensation durch Land oder Bund können die Kosten hiermit schnell und präzise beziffert und nachgewiesen werden.


Liquidität:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Liquidität gesichert. Bei Bedarf besteht allerdings auch noch die Möglichkeit, noch nicht abgerufene Darlehen zu realisieren.


Hessenkasse:

Hier wurden die Kommunen seitens des Landes Hessen bereits entlastet:

Die Tilgungsrate für die Hessenkasse i. H. v. 271.000 € p. a. wird in diesem Jahr halbiert. Die verbliebene Hälfte der Tilgung wird auf die kommenden 5 Jahre gestreckt.

 
 

Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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Tel.: +49 (0)6442 303-0
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