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öffentlich


Satzung der Stadt Braunfels über die Gestaltung von Werbeflächen an baulichen Anlagen und Werbeanlagen


Gremium:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt
Typ:

Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2495
Sachbearbeiter(in):
Dennis Desch

Sachvortrag:

Die Ausschussvorsitzende, Frau von Zydowitz, bittet um Mitteilung ob nach Erlass der Satzung bisher vorhandene Werbeflächen einen Bestandsschutz genießen.

Herr Bürgermeister Breithecker teilt mit, dass bereits existierende Werbeflächen von der neuen Satzung nicht reglementiert werden.


Die Ausschussvorsitzende bittet ferner um Mitteilung, ob die zu erlassene Satzung auf ihre Rechtssicherheit geprüft wurde.

Herr Bürgermeister Breithecker teilt mit, dass die Verwaltung im Kontakt mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund stand. Ob die Satzung vollumfänglich einer gerichtlichen Kontrolle standhalten könnte, kann nicht beurteilt werden. Diese Art der Satzungen sind für die Rechtsprechung noch neu und es existiert noch keine Grundsatzrechtsprechung. Die Satzung wurde jedoch in Anlehnung an die erlassene Satzung der Gemeinde Greifenstein erstellt. Diese Satzung hält der HSGB für vergleichsweise rechtssicher.


Herr Stadtverordneter Wenzel bittet um Mitteilung warum das geplante Nahversorgungszentrum nicht vom Satzungsinhalt erfasst ist, der EDEKA Markt hingegen schon.

Herr Bürgermeister Breithecker erläutert hierzu, dass der BPlan für das Nahversorgungszentrum ein "Sondernutzungsgebiet Einzelhandel" festsetzt. Dieses ist einem Gewerbegebiet gleichzusetzen. Für Gewerbegebiete besteht nur eine eingeschränkte Möglichkeit der Reglementierung, die bereits in den textlichen Festzungen dieses BPlans vorgenommen worden sind. Das Gebiet muss demnach nicht vom Satzungsinhalt erfasst werden. Für den Bereich des EDEKA-Marktes setzt der BPlan ein Mischgebiet fest. Für dieses Gebiet besteht die Möglichkeit der Reglementierung.


Die Stadtverordneten, Herr Wolf und Herr Mensinger, monieren teilweise zu unbestimmte Rechtsbegriffe. Insbesondere halten sie die Formulierung "grelle Farben" für problematisch. Sie empfehlen die Satzung so nicht zu erlassen sondern eine Definition für den Rechtsbegriff "grell" aufzunehmen. Beide werden sich im Vorfeld zur Stadtverordnetenversammlung kundig machen und Ergänzungsvorschläge unterbreiten.

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Satzungsentwurf über die Gestaltung von Werbeflächen an baulichen Anlagen und Werbeanlagen nebst Anlagen zur Satzung zu erheben. Der Magistrat wird mit der Veröffentlichung beauftragt.

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
6
 
Nein-Stimmen:
3
 
Enthaltungen:
0
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
0

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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