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öffentlich


Einrichtung von Radschutzstreifen


Gremium:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt
Typ:

Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
STVV-1621-2502
Sachbearbeiter(in):
Helge Kalte

Sachvortrag:

Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 30.01.2020 die Straßenverkehrsbehörde aufgefordert, bestimmte Straßen in Braunfels einer Prüfung zu unterziehen, ob hier die Einrichtung von Radschutzstreifen sinnvoll und möglich erscheint. Dieser Prüfung ist die Straßenverkehrsbehörde nachgekommen.
Auf Grund der vorhandenen Straßenbreiten kommen folgende Straßen für eine Einrichtung von Radschutzstreifen grundsätzlich in Frage, auf die Anlage, die ausführliche Informationen zu Radschutzstreifen enthält, wird Bezug genommen:

Stadtteil Braunfels:

Solmser Straße
Gebrüder-Wahl-Straße
Kaiser-Friedrich-Straße

Stadtteil Bonbaden:

Solmsbachstraße
Neukirchener Straße

Nach Rücksprache mit dem Regionalen Verkehrsdienst soll grundsätzlich bei der Planung von Schutzstreifen für den Radverkehr  nicht nur die Möglichkeit sondern vor allem die Notwendigkeit geprüft werden.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde bieten sich die

-Gebrüder-Wahl-Straße (Stadtteil Braunfels)
-Kaiser-Friedrich-Straße (Stadtteil Braunfels)
-Solmsbachstraße (Stadtteil Bonbaden)
-Neukirchener Straße (Stadtteil Bonbaden)

hierzu an, da hier vermehrter Radverkehr stattfindet. Da es sich bei den vorgenannten Straßen um klassifizierte Landesstraßen handelt, ist die Zustimmung von HessnMobil (Straßenbaulastträger) einzuholen.
 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt den Vorschlag der Straßenverkehrsbehörde, auf folgende Straßen einen Radschutzstreifen einzurichten:

Gebrüder-Wahl-Straße (Stadtteil  Braunfels)
Kaiser-Friedrich-Straße (Stadtteil Braunfels)
Solmsbachstraße (Stadtteil Bonbaden)
Neukirchener Straße (Stadtteil Bonbaden)

Die Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, sich mit dem Straßenbaulastträger (HessenMobil) entsprechend abzustimmen.

 

Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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Tel.: +49 (0)6442 303-0
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