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öffentlich


Erlass von Kindergartengebühren; 3. Änderungssatzung der Kindergartenordnung


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:

Status:
öffentlich
Fachbereich:

Nummer:
STVV-1621-2501
Sachbearbeiter(in):
Helge Kalte

Sachvortrag:

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 28.05.2020 folgenden Beschluss gefasst: "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Eltern/Erziehungsberechtigten für die Dauer der Schließzeit die Kindergartengebühren und das Verpflegungsgeld zu erlassen. Diese Regelung gilt bis zu  14.08.2020 (Ende der Sammerferien).
Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind die Notbetreuung bis 31.05.2020 in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr ebenfalls zu erlassen.
Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind nur zeitweise die Notbetreuung im Zeitraum vom 01.06.-14.08.2020 in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr/Verpflegungsgeld anteilig zu erlassen".

Da der Magistrat der Stadt Braunfels gemäß § 7 Abs. 1der Kindergartenordnung in Verbindung mit § 2 der Kindergartengebührensatzung verpflichtet ist Gebühren zu erheben, kann der Erlass nur durch eine Änderungssatzung erfolgen. Ein Stadtverordnetenbeschluss reicht ebenfalls hierzu nicht aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird deshalb empfohlen die 3. Änderungssatzung über die Benutzung der Kindergrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen der Stadt Braunfels (Kindergartenordnung) gemäß Anlage zu beschließen.  

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3 Änderungssatzung über die Benutzung der Kinderkrippen, Kindergärten und altersübergreifenden Einrichtungen der Stadt Braunfels (Kindegartenordnung) gemäß Anlage.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
9
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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