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öffentlich


Änderung des Bebauungsplanes Altenkirchen, Flur 10, Langwies-Sangerweg


Gremium:
Ausschuss für nachhaltige Stadtentwicklung
Nummer:  
STVV-L2126-2021-075
Status:
öffentlich
Typ:
vorberatend
Fachdienst:
FD 3.2 Stadtplanung und Naturschutz
Ersteller*in: 
Dennis Desch


Sachvortrag:
  


Auf Anregung einer Familie aus dem Sangerweg, in Altenkirchen, soll der dort gültigen Bebauungsplan (liegt bei) geändert werden. Die Änderung würde dahingehend erfolgen, dass durch das durchzuführende Verfahren, der Bebauungsplan auf Grundlage der neuen Baunutzungsverordnung basieren würde und somit auch die Vorgaben und Vorhaben dieser zulässt. Eine Änderung/Vergrößerung des Geltungsbereiches, sowie Änderungen der Festsetzungen sind nicht vorgesehen (durch Stadtverordnetenversammlung, Magistrat etc. können natürlich weiterführende Beschlüsse erfolgen). Hintergrund ist, dass die Familie in ihrem Objekt eine Ferienwohnung betreibt und diese legalisieren möchte. Dies ist durch ein Bauleitplanverfahren möglich, da die jetzige Baunutzungsverordnung auch in Wohngebieten Ferienwohnungen zulässt. Die Kosten übernimmt die Familie, welche das Verfahren angeregt hat.

Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um den grundsätzlichen Beschluss handelt, ob überhaupt eine Änderung des beiliegenden Bebauungsplanes in Frage kommt. Ein Anspruch besteht nicht, da die Planungshoheit bei der Gemeinde liegt. Sollte der Aufstellung zugestimmt werden, würde ein Planungsbüro mit der Planänderung beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss hat noch keine Auswirkungen für die Stadt, erst mit dem späteren Beschluss der Offenlage würde ein Planungswille vermittelt, auf den sich die anregende Familie beziehen könnte.  


Beschlussvorschlag:
 
Der Ausschuss für nachhaltige Stadtentwicklung leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels beschließt die Änderung des sich in der Anlage befindlichen Bebauungsplanes "Altenkirchen Flur 10 Langwies-Sangerweg" gem. § 2 (1) BauGB. Ziel der Änderung ist es, dass der Bebauungsplan auf der neusten Baunutzungsverordnung basiert und somit im Geltungsbereich Ferienwohnungen zugelassen werden können.
 


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Enthaltungen:
-
Nicht anwesend:
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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