Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss |
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Im Rahmen der vorgenommenen Neukalkulation der Gebühren wurden lediglich die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr neu kalkuliert.
Die Stadt Braunfels erhebt jedoch gem. § 28 EWS auch Gebühren für das Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen bzw. Gruben.
In der bisher geltenden Entwässerungssatzung waren für die Behandlung dieser Schlämme Gebühren in Höhe von 31,13 € sowohl für die Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen als auch aus Gruben veranschlagt worden. Diese Gebühr wurde von den Stadtwerken Braunfels vor einigen Jahren selbst ermittelt.
Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens kam von einem Widerspruchsführer jedoch der berechtigte Hinweis, dass die gleichlautende Höhe von beiden Gebühren rechtlich unzulässig ist. Sie müssen sich aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes voneinander unterscheiden, da es sich beiden Gebührentatbeständen um wesentlich ungleiche Tatbestände handelt (vgl. hierzu exemplarische Rechtsprechung: VG Stade, Urteil vom 22.07.2004 - 1 A 1381/03, abgerufen über openjur.de).
Durch die Firma Allevo wurde aus diesem Grund die bestehende Gebührenkalkulation um die Kalkulation der Gebühren gem. § 28 EWs erweitert.
Die Neukalkulation ergab, dass sich die Gebühr für das Jahr 2021 wie folgt verändern muss:
Tatbestand | Gebühr bis zum Jahr 2020 | Gebühr im Jahr 2021 | Gebühr ab dem Jahr 2022 |
Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 31,13 € | 61,00 € | 62,20 € |
Behandeln von Schlamm aus Gruben | 31,13 € | 6,10 € | 6,22 € |
Für das Jahr 2022 muss erneut eine Anpassung vorgenommen werden. Diese Anpassung wird mit der Beschlussvorlage über die Anpassung der Schmutzwassergebühren voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in den Geschäftsgang gegeben.
Die Kalkulationsunterlagen für die neue Entwässerungsgebühr wurde um die sogenannten Dezentralen Gebühren erweitert. Für diese Vorlage sind also lediglich die Berechnungen auf Bl. 34 f. von Bedeutung.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage befindliche "4. Änderungssatzung der Entwässerungssatzung der Stadt Braunfels".
Der Magistrat der Stadt Braunfels wird beauftragt die Satzung auszufertigen und durch Veröffentlichung zur Rechtskraft zu bringen.
Ja-Stimmen: | 10 | |
Nein-Stimmen: | - | |
Enthaltungen: | - | |
Nicht anwesend: | - | (gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung) |
Hinweise:
Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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