Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss |
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Die derzeit existierende Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates (KJB) datiert aus dem Jahr 2011. Seitdem haben sich Veränderungen am vom HSGB herausgegebenen Geschäftsordnungsmuster ergeben. Die Geschäftsordnung wurde in diesem Hinblick überarbeitet und wie aus der Anlage ersichtlich abgeändert.
Die Fachabteilung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die anliegende Geschäftsordnung für den KJB neu zu erlassen und damit im Hinblick auf die ebenfalls weiterhin zu beschließenden Geschäftsordnungen zu harmonisieren.
Anlage:
- Entwurf GO KJB
- Synopse
An der Diskussion beteiligten sich mehrere Ausschussmitglieder.
Der KJB soll gehört werden und eine Stellungnahme abgeben.
Der Sitzungsdienst kann den KJB erst nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung informieren. Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels beschließt die in der Anlage befindliche Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates.
Der Fachdienst 1.5 Recht und Vergabe wird angewiesen die Geschäftsordnung auszufertigen.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels beschließt, dass der KJB gehört wird und eine Stellungnahme zur Geschäftsordnung abgibt.
Ja-Stimmen: | 10 | |
Nein-Stimmen: | - | |
Enthaltungen: | - | |
Nicht anwesend: | - | (gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung) |
Hinweise:
Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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