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öffentlich


Neue Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Braunfels


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
STVV-L2126-2021-083
Status:
öffentlich
Typ:
vorberatend
Fachdienst:
FD 1.5 Recht und Vergabe
Ersteller*in: 
Christian Eckhardt


Sachvortrag:
  
Die derzeit existierende Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und das Ausschüsse datiert aus dem Jahr 2001, zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert. Seitdem haben sich Veränderungen am vom HSGB herausgegebenen Geschäftsordnungsmuster ergeben. Die Geschäftsordnung wurde in diesem Hinblick überarbeitet und wie aus der Anlage ersichtlich abgeändert.

Die Fachabteilung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die anliegende Geschäftsordnung für die der Stadtverordnetenversammlung und das Ausschüsse neu zu erlassen und damit im Hinblick auf die ebenfalls weiterhin zu beschließenden Geschäftsordnungen zu harmonisieren.

Anlage:
-              Entwurf GO KJB
-              Synopse  


An der Diskussion beteiligten sich mehrere Ausschussmitglieder

Herr Stadtverordneter Mathes fragt an, warum der Magistrat zu dieser Änderung keine Stellungnahme abgegeben hatte. Herr Bürgermeister Breithecker stellt fest, dass die Änderung so von Seiten des Magistrates zur Kenntnis genommen wurde.

Herr Knöpp und Herr Hollatz schlagen vor, die Geschäftsordnung vom Magistrat nochmals zu bearbeiten (§35 muss angepasst werden) und der Stadtverordnetenversammlung nächste Woche vorzulegen.

Der Magistrat wird gebeten, dies nicht einen Tag vor der Stadtverordnetenversammlung, mitzuteilen.

Es wurde ein redaktioneller Fehler festgestellt:
Anlage: - Entwurf GO für die Stadtverordnetenversammlung


Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage (mit Änderungen am § 35 "Vorschlagsrecht des Ortsbeirates") mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels beschließt die in der Anlage befindliche Geschäftsordnung, mit Berücksichtigung der Änderung des § 35 "Vorschlagsrecht des Ortsbeirates", der Stadtverordnetenversammlung und dass der Ausschüsse der Stadt Braunfels.

Der Fachdienst 1.5 Recht und Vergabe wird angewiesen die Geschäftsordnung auszufertigen.  

 


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
-
Enthaltungen:
-
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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