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öffentlich


Wahl eines Vorschlags für das Amt eines Ortsgerichtsvorstehers/einer Ortsgerichtsvorsteherin am Ortsgericht Braunfels IV (Tiefenbach)


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
STVV-L2126-2021-085
Status:
öffentlich
Typ:
vorberatend
Fachdienst:
FD 1.1 Zentrale Dienste und IT
Ersteller*in: 
Jörg Dinges


Sachvortrag:
  
Bereits am 09.09.2020 teilte uns Herr Ortsgerichtsvorsteher Oliver Elgner vom Ortsgericht Braunfels IV (Tiefenbach) mit, dass er aufgrund der Änderung seines Hauptwohnsitzes ab 2021 sein Amt niederlegen wird. Am 12.01.2021 teilte uns der Direktor des Amtsgerichts mit, dass ein Nachfolger für das Amt zu ernennen sei.

Sowohl für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers, als auch für das Amt des (hiermit notwendigen) nachrückenden Ortsgerichtsschöffen lagen bereits Interessenbeurkundung vor. Die Ämter wurden in den Stadtnachrichten Solms und Braunfels sowie auf der Homepage der Stadt Braunfels ab 15.04.2021 ausgeschrieben. Auf das vakante Amt des Ortsgerichtsvorstehers am Ortsgericht Braunfels IV (Tiefenbach) ging daraufhin eine Bewerbung ein:


Herr Richard Hofmann (bisher Ortsgerichtsschöffe)


Die vollständige Bewerbung befindet sich in der Anlage.

Der Vorschlag an das Amtsgericht ist nun von  der  Stadtverordnetenversammlung  durch  ein Wahlverfahren  zu  bilden.  Gem.  § 7 Hessisches  Ortsgerichtsgesetz  (OGerG)  hat die  Gemeinde  die  Personen  vorzuschlagen,  auf  die  mehr  als  die  Hälfte  der Stimmen  der  gesetzlichen  Zahl  der  Gemeindevertreter  entfallen  sind.  Des Weiteren sind die persönlichen Voraussetzungen nach § 8 OGerG zu beachten.



Grundsätzliche Information zu Ämtern an Ortsgerichten:
Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen. Sie haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung, genauer der Justizverwaltung, eingebunden.
 
Die Ortsgerichte haben folgende Aufgaben:
 
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzungen und Erhaltungen von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
 
Für die Stadt Braunfels hat die Justizverwaltung vier Ortsgerichtsbezirke festgelegt:
 
Braunfels I:       Kernstadt und Philippstein
Braunfels II:          Bonbaden
Braunfels III:         Altenkirchen und Neukirchen
Braunfels IV:         Tiefenbach
 
Die jeweiligen Ortsgerichte bestehen aus dem/der Ortsgerichtsvorsteher/in und vier Ortsgerichtsschöffinnen/Ortsgerichtsschöffen, wovon eine/r hiervon die Stellvertretung der Ortsgerichtsvorsteherin oder des Ortsgerichtsvorstehers ist.

Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Stadt vom Direktor des Amtsgerichts Wetzlar auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der/die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat und hiermit einverstanden ist.

Die Stadt Braunfels hat die Aufgabe, dem Amtsgericht geeignete Bewerber vorzuschlagen. Diese können aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung benannt werden. Um die Institution der Ortsgerichte zu fördern, werden vakante Ämter an den Ortsgerichten bei der Stadt Braunfels zudem öffentlich ausgeschrieben.
 
Anhand er eingehenden Bewerbungen stimmt die Stadtverordnetenversammlung dann "lediglich" ab bzw. wählt, wer dem Direktor des Amtsgerichts zur Besetzung des Amtes vorgeschlagen wird (und nicht etwa, wer in das Amt gewählt wird). Die eigentliche Ernennung führt dann der Direktor des Amtsgerichts durch.
 
Reicht die Stadt keinen Vorschlag ein, ernennt der Direktor des Amtsgerichts eine geeignete Person.


Beschlussvorschlag:
 
Entfällt, da es sich um eine Wahl handelt.


 

Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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Stadt Braunfels
Hüttenweg 3, 35619 Braunfels
Tel.: +49 (0)6442 303-0
E-Mail: info@braunfels.de
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