Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss |
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Fachdienst: | FD 1.1 Zentrale Dienste und IT |
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Bereits am 09.09.2020 teilte uns Herr Ortsgerichtsvorsteher Oliver Elgner vom Ortsgericht Braunfels IV (Tiefenbach) mit, dass er aufgrund der Änderung seines Hauptwohnsitzes ab 2021 sein Amt niederlegen wird. Am 12.01.2021 teilte uns der Direktor des Amtsgerichts mit, dass ein Nachfolger für das Amt zu ernennen sei.
Sowohl für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers, als auch für das Amt des (hiermit notwendigen) nachrückenden Ortsgerichtsschöffen lagen bereits Interessenbeurkundung vor. Die Ämter wurden in den Stadtnachrichten Solms und Braunfels sowie auf der Homepage der Stadt Braunfels ab 15.04.2021 ausgeschrieben. Auf das vakante Amt des Ortsgerichtsvorstehers am Ortsgericht Braunfels IV (Tiefenbach) ging daraufhin eine Bewerbung ein:
Herr Richard Hofmann (bisher Ortsgerichtsschöffe)
Die vollständige Bewerbung befindet sich in der Anlage.
Der Vorschlag an das Amtsgericht ist nun von der Stadtverordnetenversammlung durch ein Wahlverfahren zu bilden. Gem. § 7 Hessisches Ortsgerichtsgesetz (OGerG) hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Des Weiteren sind die persönlichen Voraussetzungen nach § 8 OGerG zu beachten.
Grundsätzliche Information zu Ämtern an Ortsgerichten:
Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen. Sie haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung, genauer der Justizverwaltung, eingebunden.
Die Ortsgerichte haben folgende Aufgaben:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzungen und Erhaltungen von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Für die Stadt Braunfels hat die Justizverwaltung vier Ortsgerichtsbezirke festgelegt:
Braunfels I: Kernstadt und Philippstein
Braunfels II: Bonbaden
Braunfels III: Altenkirchen und Neukirchen
Braunfels IV: Tiefenbach
Die jeweiligen Ortsgerichte bestehen aus dem/der Ortsgerichtsvorsteher/in und vier Ortsgerichtsschöffinnen/Ortsgerichtsschöffen, wovon eine/r hiervon die Stellvertretung der Ortsgerichtsvorsteherin oder des Ortsgerichtsvorstehers ist.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Stadt vom Direktor des Amtsgerichts Wetzlar auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der/die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat und hiermit einverstanden ist.
Die Stadt Braunfels hat die Aufgabe, dem Amtsgericht geeignete Bewerber vorzuschlagen. Diese können aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung benannt werden. Um die Institution der Ortsgerichte zu fördern, werden vakante Ämter an den Ortsgerichten bei der Stadt Braunfels zudem öffentlich ausgeschrieben.
Anhand er eingehenden Bewerbungen stimmt die Stadtverordnetenversammlung dann "lediglich" ab bzw. wählt, wer dem Direktor des Amtsgerichts zur Besetzung des Amtes vorgeschlagen wird (und nicht etwa, wer in das Amt gewählt wird). Die eigentliche Ernennung führt dann der Direktor des Amtsgerichts durch.
Reicht die Stadt keinen Vorschlag ein, ernennt der Direktor des Amtsgerichts eine geeignete Person. Entfällt, da es sich um eine Wahl handelt. Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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