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öffentlich


Liquiditätsbericht 2 zum 30.04.2021


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
STVV-L2126-2021-089
Status:
öffentlich
Typ:
Information
Fachdienst:
FD 2.1 Haushalts- und Berichtswesen
Ersteller*in: 
Klaus Schmidt


Sachvortrag:
  
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.


Im Rahmen des Finanzplanungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 01.10.2020 werden unter Punkt 5 b) die Kommunen unter Berufung auf die §§ 105 und 106 HGO aufgefordert zwei Liquiditätsnachweise zu erbringen.

Liquiditätsnachweis 1 war bis zum 31.01.2021 vorzulegen und wurde der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 28.01.2021 vorgelegt.

Der Liquiditätsnachweis 2 zum Stichtag 30.04.2021 wurde am 05.05.2021 der Kommunalaufsicht übermittelt und ist ebenfalls der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

Im Liquiditätsbericht 2 sind folgende Angaben vorzulegen:

-          das vorläufige Rechnungsergebnis 2020
-          zu § 106 HGO
o   Die Kommune hat der Aufsichtsbehörde über den Stand der gebundenen Liquidität zum 31.12. des Vorjahres zu berichten (z.B. übertragene Haushaltsermächtigungen/Rückstellungen. Dabei ist anzugeben:
§  Verbleibende Liquidität
§  Bestand der Liquiditätsreserve

Der Bericht zeigt, dass das vorläufige ordentliche Ergebnis 2020 mit 927.534 € weit über dem Planansatz in Höhe von 61.434 € liegt. Der Haushaltsplan 2020 hatte in seiner Haushaltssatzung ein ordentliches Ergebnis von 246.500 € vorgesehen. Durch den 2020 erfolgten Mittelübertrag aus 2019 hat sich das Planergebnis aber um 185.066 € reduziert.

Der Bestand der ungebundenen Liquiditätsreserve zum 30.04.2021 liegt mit 1.511.556 € wesentlich über der 2%igen Vorgabe in Höhe von 369.712 €.

Die gebundene Liquidität in Höhe von 417.418 € setzt sich neben den übertragenen Haushaltsermächtigungen in Höhe von 100.283 € und den Rückstellungen in Höhe von 140.388 € zusätzlich aus 176.747 € für Investitionsmaßnahmen aus Vorjahren zusammen. 

   


 

 

Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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Tel.: +49 (0)6442 303-0
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