Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss |
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Fachdienst: | FD 2.1 Haushalts- und Berichtswesen |
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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Im Rahmen des Finanzplanungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 01.10.2020 werden unter Punkt 5 b) die Kommunen unter Berufung auf die §§ 105 und 106 HGO aufgefordert zwei Liquiditätsnachweise zu erbringen.
Liquiditätsnachweis 1 war bis zum 31.01.2021 vorzulegen und wurde der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 28.01.2021 vorgelegt.
Der Liquiditätsnachweis 2 zum Stichtag 30.04.2021 wurde am 05.05.2021 der Kommunalaufsicht übermittelt und ist ebenfalls der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
Im Liquiditätsbericht 2 sind folgende Angaben vorzulegen:
- das vorläufige Rechnungsergebnis 2020
- zu § 106 HGO
o Die Kommune hat der Aufsichtsbehörde über den Stand der gebundenen Liquidität zum 31.12. des Vorjahres zu berichten (z.B. übertragene Haushaltsermächtigungen/Rückstellungen. Dabei ist anzugeben:
§ Verbleibende Liquidität
§ Bestand der Liquiditätsreserve
Der Bericht zeigt, dass das vorläufige ordentliche Ergebnis 2020 mit 927.534 € weit über dem Planansatz in Höhe von 61.434 € liegt. Der Haushaltsplan 2020 hatte in seiner Haushaltssatzung ein ordentliches Ergebnis von 246.500 € vorgesehen. Durch den 2020 erfolgten Mittelübertrag aus 2019 hat sich das Planergebnis aber um 185.066 € reduziert.
Der Bestand der ungebundenen Liquiditätsreserve zum 30.04.2021 liegt mit 1.511.556 € wesentlich über der 2%igen Vorgabe in Höhe von 369.712 €.
Die gebundene Liquidität in Höhe von 417.418 € setzt sich neben den übertragenen Haushaltsermächtigungen in Höhe von 100.283 € und den Rückstellungen in Höhe von 140.388 € zusätzlich aus 176.747 € für Investitionsmaßnahmen aus Vorjahren zusammen.
Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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