zu TOP 06 zu TOP 08 TOP 07
öffentlich


Zurückgestellt: Neue Geschäftsordnung für den Kinder- und Jugendbeirat (KJB)


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Nummer:  
STVV-L2126-2021-121
Status:
öffentlich
Typ:
zurückgestellt
Fachdienst:
FD 1.5 Recht und Vergabe
Ersteller/in: 
Christian Eckhardt


Beratung:
 
Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz übergibt die Sitzungsleitung an Herrn stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher Hinz, da er sich zu diesem Tagesordnungspunkt selbst mit einem Redebeitrag beteiligen möchte.

Der Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Familie, Ehrenamt und Soziales, Herr Engelmann, trägt die Beratungs- und Beschlussergebnisse vor.

Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Lenzer, trägt die Beratungs- und Beschlussergebnisse vor.

In beiden Ausschüssen sei einstimmiges Beratungsergebnis, dass vor einer Entscheidung über die Geschäftsordnung der KJB zu hören sei. Insofern wird der Antrag gestellt, dass die Vorlage zunächst noch im Geschäftsgang verbleibt und dem KJB zur Stellungnahme zu übermitteln ist. Nach Vorlage der Stellungnahme soll erneut über die Geschäftsordnung beraten werden.

Herr Stadtverordneter Hollatz stellt in Ergänzung zur Verweisung in den KJB folgenden Antrag:

Magistrat und Verwaltung werden aufgefordert, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
 
1.      Der Passus nach dem Inhaltsverzeichnis
 
"Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen."
 
wird ersatzlos gestrichen.
 
2.      Entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für deutsche Sprache wird der Text der Geschäftsordnung geändert:
 
a.      Entweder durch Doppelnennung "die oder der Vorsitzende"
b.      . durch Ersatzformen wie "der/die Vorsitzende"
c.       Oder durch weitere von der GfDS empfohlene Verfahren
(https://gfds.de/standpunkt-der-gfds-zu-einer-geschlechtergerechten-sprache/)

Herr Stadtverordneter Hollatz begründet seinen Antrag inhaltlich und kündigt an, zu den beiden noch folgenden Tagesordnungspunkten gleichlautende Anträge zu stellen.

An der Aussprache beteiligen sich die Herren Stadtverordnete Knöpp, Lüpkes und Mathes.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Hinz über den Änderungsantrag von Herrn Stadtverordneten Hollatz abstimmen.

Beschluss:
 
Magistrat und Verwaltung werden aufgefordert, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
 
1.      Der Passus nach dem Inhaltsverzeichnis

"Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen."

wird ersatzlos gestrichen.

2.      Entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für deutsche Sprache wird der Text der Geschäftsordnung geändert:
 
a.      Entweder durch Doppelnennung "die oder der Vorsitzende"
b.      . durch Ersatzformen wie "der/die Vorsitzende"
c.       Oder durch weitere von der GfDS empfohlene Verfahren
(https://gfds.de/standpunkt-der-gfds-zu-einer-geschlechtergerechten-sprache/)


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
-
18
Nein-Stimmen:
-
12
Enthaltungen:
-
1
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)


Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Hinz über die Zurückstellung der Vorlage und Verweisung des GO-Entwurfs (unter Berücksichtigung des soeben gefassten Änderungsbeschlusses) an den KJB abstimmen.
 


Beschluss:
 
Dieser TOP verbleibt im Geschäftsgang und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

Zuvor ist zum Entwurf der Geschäftsordnung des KJB der KJB selbst zu hören. Die Stellungnahme des KJB ist der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen ihrer Beratung und Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
-
30
Nein-Stimmen:
-
0
Enthaltungen:
-
1
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

Herr stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Hinz übergibt die Sitzungsleitung wieder an Herrn Stadtverordnetenvorsteher Hollatz.


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





nach oben
Stadt Braunfels
Hüttenweg 3, 35619 Braunfels
Tel.: +49 (0)6442 303-0
E-Mail: info@braunfels.de
Stadt Braunfels
Hüttenweg 3 · 35619 Braunfels · Tel.: +49 (0)6442 303-0 · info@braunfels.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung