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öffentlich


Neue Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Stadt Braunfels


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Nummer:  
STVV-L2126-2021-052
Status:
öffentlich
Typ:
beschließend
Fachdienst:
FD 1.5 Recht und Vergabe
Ersteller/in: 
Christian Eckhardt


Sachvortrag:
  
Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Lenzer, trägt die Beratungs- und Beschlussergebnisse vor.

Im Ausschuss sei einstimmiges Beratungsergebnis gewesen, dass der Entwurf der Geschäftsordnung wieder das Antragsrecht der Ortsbeiräte enthalten müsse. Außerdem seien die Ortsbeiräte zuvor zu hören.

Insofern wird der Antrag gestellt, dass die Geschäftsordnung im Hinblick auf das Antragsrecht der Ortsbeiräte zu überarbeiten und zur Stellungnahme in die jeweiligen Ortsbeiräte zu verweisen ist.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz erläutert, dass die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gem. der HGO nicht zwingend in den Ortsbeiräten behandelt werden müsse, da es sich hierbei nicht um eine ortsteilspezifische Fragestellung handle, sondern um eine Regelung, die stadtteilübergreifende Wirkung entfaltet. Im Übrigen sei der Antrag überholt, da in Vorbereitung zur Sitzung die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte vom Magistrat in geänderter Form zur Beratung- und Beschlussfassung vorgelegt wurde. In dieser Version sei das Antragsrecht der Ortsbeiräte wieder beinhaltet.

Herr Stadtverordneter Hollatz stellt zudem folgenden, bereits beim vorhergehenden TOP inhaltlich begründeten, Antrag:

Magistrat und Verwaltung werden aufgefordert, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
 
1.      Der Passus nach dem Inhaltsverzeichnis
 
"Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen."
 
wird ersatzlos gestrichen.
 
2.      Entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für deutsche Sprache wird der Text der Geschäftsordnung geändert:
 
a.      Entweder durch Doppelnennung "die oder der Vorsitzende"
b.      . durch Ersatzformen wie "der/die Vorsitzende"
c.       Oder durch weitere von der GfDS empfohlene Verfahren
(https://gfds.de/standpunkt-der-gfds-zu-einer-geschlechtergerechten-sprache/)


An der Aussprache beteiligen sich Herr Stadtverordneter Knöpp sowie Frau Stadtverordnete Pitsch.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz über die gestellten Änderungsanträge in der gestellten Reihenfolge abstimmen.

Beschluss:

Die Vorlage verbleibt im Geschäftsgang. Die Geschäftsordnung ist im Hinblick auf das Antragsrecht der Ortsbeiräte zu überarbeiten und zur Stellungnahme in die jeweiligen Ortsbeiräte zu verweisen.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:
-
1
Nein-Stimmen:
-
29
Enthaltungen:
-
1
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)



Beschluss:
Magistrat und Verwaltung werden aufgefordert, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
 
1.      Der Passus nach dem Inhaltsverzeichnis

"Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen."

wird ersatzlos gestrichen.

2.      Entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für deutsche Sprache wird der Text der Geschäftsordnung geändert:
 
a.      Entweder durch Doppelnennung "die oder der Vorsitzende"
b.      . durch Ersatzformen wie "der/die Vorsitzende"
c.       Oder durch weitere von der GfDS empfohlene Verfahren
(https://gfds.de/standpunkt-der-gfds-zu-einer-geschlechtergerechten-sprache/)


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
-
18
Nein-Stimmen:
-
12
Enthaltungen:
-
1
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz über die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte unter Berücksichtigung des soeben gefassten Änderungsbeschlusses abstimmen.


Beschlussvorschlag:
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels beschließt die in der Anlage befindliche Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Braunfels.

Der Fachdienst 1.5 Recht und Vergabe wird angewiesen die Geschäftsordnung auszufertigen.


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
-
29
Nein-Stimmen:
-
0
Enthaltungen:
-
2
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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