Gremium: | Stadtverordnetenversammlung |
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Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Lenzer, trägt die Beratungs- und Beschlussergebnisse vor.
Im Ausschuss sei einstimmiges Beratungsergebnis gewesen, dass der Entwurf der Geschäftsordnung wieder das Antragsrecht der Ortsbeiräte enthalten müsse.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz erläutert, dass in Vorbereitung zur Sitzung die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse vom Magistrat in geänderter Form zur Beratung- und Beschlussfassung vorgelegt wurde. In dieser Version sei das Antragsrecht der Ortsbeiräte wieder beinhaltet.
Herr Stadtverordneter Hollatz stellt zudem folgenden, bereits bei TOP 7 inhaltlich begründeten, Antrag:
Magistrat und Verwaltung werden aufgefordert, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
1. Der Passus nach dem Inhaltsverzeichnis
"Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen."
wird ersatzlos gestrichen.
2. Entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für deutsche Sprache wird der Text der Geschäftsordnung geändert:
a. Entweder durch Doppelnennung "die oder der Vorsitzende"
b. . durch Ersatzformen wie "der/die Vorsitzende"
c. Oder durch weitere von der GfDS empfohlene Verfahren
(https://gfds.de/standpunkt-der-gfds-zu-einer-geschlechtergerechten-sprache/)
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz über den gestellten Änderungsantrag abstimmen.
Beschluss:
Magistrat und Verwaltung werden aufgefordert, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
1. Der Passus nach dem Inhaltsverzeichnis
"Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen."
wird ersatzlos gestrichen.
2. Entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für deutsche Sprache wird der Text der Geschäftsordnung geändert:
a. Entweder durch Doppelnennung "die oder der Vorsitzende"
b. . durch Ersatzformen wie "der/die Vorsitzende"
c. Oder durch weitere von der GfDS empfohlene Verfahren
(https://gfds.de/standpunkt-der-gfds-zu-einer-geschlechtergerechten-sprache/)
Abstimmung:
Ja-Stimmen: | - | 18 |
Nein-Stimmen: | - | 0 |
Enthaltungen: | - | 13 |
Nicht anwesend: | - | (gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung) |
Anmerkung des Schriftführers: Die Fraktion "CDU" hat bei dieser Abstimmung weder für "JA", noch "Nein", noch "Enthaltung" gestimmt. Aus diesem Grund werden die Stimmen als Enthaltung gewertet.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz über die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse unter Berücksichtigung des soeben gefassten Änderungsbeschlusses abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels beschließt die in der Anlage befindliche Geschäftsordnung der der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Braunfels.
Der Fachdienst 1.5 Recht und Vergabe wird angewiesen die Geschäftsordnung auszufertigen.
Ja-Stimmen: | - | 30 |
Nein-Stimmen: | - | 0 |
Enthaltungen: | - | 1 |
Nicht anwesend: | - | (gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung) |
Hinweise:
Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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