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öffentlich


Flächennutzungsplan-Änderung "Waldfriedhof", Gemarkung Braunfels
hier: a) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
b) Beschluss über die Feststellung der Flächennutzungsplan-Änderung


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
STVV-L2126-2021-181
Status:
öffentlich
Typ:
beschließend
Fachdienst:
FD 3.2 Stadtplanung und Naturschutz
Ersteller/in: 
Dennis Desch


Sachvortrag:
  
Mit Schreiben vom 24.06.2020 wurden die Behörden gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt und wurde die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Anregungen wurden in die Planung durch Stadtverordnetenbeschluss abwägend eingearbeitet.
 
Anschließend wurden mit dem Schreiben vom 26.11.2020 die Behörden gemäß § 4 (2) BauGB über den Zeitraum der öffentlichen Auslegung (11.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021) informiert und gleichzeitig beteiligt.
 
Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
 
Die Anregungen der Behörden müssen gemäß BauGB wieder förmlich abgewogen werden, siehe Punkt a. Es ergeben sich keine Änderungen für die Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung. Wesentliche Änderungen ergeben sich daher für die Planung durch die eingegangenen Stellungnahmen nicht.
 
Nach erfolgter Abwägung kann sofort der Feststellungsbeschluss gefasst werden, siehe b.
Das Bauleitplanverfahren wird nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium durch die ortsübliche Bekanntmachung rechtswirksam.
 


Beschlussvorschlag:
 
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 3, wird zugestimmt.
zu b:
 
1.   oben genannte Planung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
 
2.  die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen während der öffentlichen Auslegung abgegeben haben, werden über das Ergebnis der Abwägung unterrichtet.

 


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Enthaltungen:
1
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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Tel.: +49 (0)6442 303-0
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