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öffentlich


Flächennutzungsplan-Änderung "Therapeutisches Reiten", Gemarkung Altenkirchen
hier: a) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
b) Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
STVV-L2126-2021-186
Status:
öffentlich
Typ:
beschließend
Fachdienst:
FD 3.2 Stadtplanung und Naturschutz
Ersteller/in: 
Dennis Desch


Sachvortrag:
 
Die Bauleitplanung wird im normalen zweistufigen Verfahren aufgestellt.
Im 1. Verfahrensschritt wurden Anregungen sowohl von den Behörden als auch der Öffentlichkeit vorgebracht.

Die Anregungen führen zu Änderungen der Planung, siehe Abwägung. Die Änderungen sind in die Planung bereits eingearbeitet.

Im Anschluss an die Abwägung ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vorgesehen.

 


Beschluss:
  
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

zu a:
den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 7, wird zugestimmt.

zu b:
1.den Vorentwurf der o. g. Flächennutzungsplan-Änderung einschl. Begründung unter Berücksichtigung des unter Pkt. a gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

2.die Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, bekommen mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihres Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zugesandt.
 


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
-
Enthaltungen:
-
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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