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öffentlich


Haus des Gastes


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
STVV-L2126-2021-196
Status:
öffentlich
Typ:
beschließend
Fachdienst:
FD 3.1 Bau- und Immobilienmanagement
Ersteller/in: 
Jochen Datz


Sachvortrag:
 
In der Stadtverordnetenversammlung am 31.10.2019, wurde in einer Vorlage über die zukünftige Nutzung des Haus des Gastes wie folgt informiert.

Im Zuge der Beratung über einen möglichen Verkauf des Objektes "Ehemaliges Sparkassengebäude" wurden die Gremien durch Herrn Breithecker informiert, dass man eine Entscheidung über das Objekt "Ehemaliges Sparkassengebäude" in einem Gesamtkontext mit den anderen Gebäuden auf diesem Grundstück sehen muss.

Vor einer Entscheidung über die Verwertung der o. g. Objekte bedarf es jedoch einer genauen Untersuchung/Prüfung in Form einer Machbarkeitsstudie.

Die Stadtverordnetenversammlung fasste daraufhin folgenden Beschluss.

Dieser TOP verbleibt im Geschäftsgang und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

Die Stadtverordnetenversammlung verlangt nähere Details, z.B. wieviel soll am Ende die Machbarkeitsstudie insgesamt kosten und aus welchen Mitteln (Übertragene Haushaltsmittel aus dem Jahr 2018) soll dies bezahlt werden.

Darüber hinaus soll von städtischer Seite geklärt werden, welche Ziele mit dem Objekt "Haus des Gastes" einschließlich aller Nebengebäude verfolgt werden. Dieser Prozess soll moderiert, das Ergebnis in den Auftrag einer Machbarkeitsstudie einbezogen werden. Der Magistrat wird gebeten zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.11.2019 diese Aspekte in die Beschlussvorlage aufzunehmen.

Daraufhin wurde im Februar 2020 ein Workshop mit Schüllermann u. Partner, Vertreter der Fraktionen, Magistrat und Verwaltung gestartet. Im Workshop konnte durch die Beteiligten kein einheitliches, in eine Richtung gehendes Ziel formuliert werden, weil die Bedürfnisse an der Nutzung des Haus des Gastes zu breit gefächert sind.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.11.2020 zum Gesamtkomplex Haus des Gastes, folgenden Beschluss gefasst.

Der Magistrat wird aufgefordert bis spätestens Mai 2021, eine künftige Nutzung für das alte
Sparkassengebäude zu finden. 

Hierzu ist das Objekt sowohl zur Vermietung auszuschreiben als auch zum Verkauf anzubieten. Bei der Auswahl eines Mieters bzw. Investors soll auf eine attraktivitäts- und frequenzsteigernde Nutzung (vorzugsweise Einzelhandel oder Medizinbranche) bzw. ein entsprechendes Nutzungskonzept geachtet werden. Im Falle eines Verkaufs ist eine zeitnahe Umsetzung des Nutzungskonzepts sowie Möglichkeiten zum Rückkauf und zur Verhinderung der Einflussnahme des Investors auf das restliche Areal Haus des Gastes, soweit rechtlich möglich, vertraglich zu vereinbaren. 

Die Nutzungskonzepte sind seitens des Magistrats der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen. Potenzielle Interessenten sollen in deren Konzepten darlegen zu welchen Konditionen sie bereit sind das Gebäude zu nutzen bzw. zu erwerben.

Durch diesen Beschluss ist das ehemalige Sparkassengebäude bei einer Entscheidungsfindung über den Gesamtkomplex nicht mehr zu berücksichtigen.

Jedoch wurde bereits in der Vorlage vom 31.10.2019 darauf hingewiesen, welche zukünftigen bekannten Investitionen anstehen werden, wie z. B. die Sicherheitsbeleuchtung "Haus des Gastes" und die Heizungsanlage.

Diese bekannten Investitionen sind aufgrund der nicht geklärten zukünftigen Nutzung des Haus des Gastes nicht durchgeführt worden.

Aus diesem Grund besteht nun aus Sicht des Magistrats Entscheidungsbedarf, wie es mit dem Haus des Gastes weitergeht.

Der Magistrat ist der Auffassung, dass für eine Beurteilung der zukünftigen Nutzung eine ganzheitliche Betrachtung des Objekts erfolgen muss. Im Übrigen ist, unabhängig von der zukünftigen Nutzung, diese Beurteilung notwendig.

Hierzu sind folgende Themen zu beurteilen.

Brandschutzkonzept - Überarbeitung/Ergänzung-Aktualisierung
Bestandsaufnahme-Maßnahmenkatalog
Barrierefreiheit
Wärme-Schallschutz
Gebäudesubstanz-Bauschäden
Prüfung der erfolgten Maßnahmen - Listung - Anpassung
Vorgaben der Versammlungsstätten Richtlinien - Unfall- u. Arbeitsschutz
Technische Anlagen
Sanierungsstau
Freiflächen
Maßnahmenkatalog nach Dringlichkeit

Diese Themen erfordern auch die Mitwirkung von Fachplanern

Haustechnik
Statik
Brandschutz
Wärmeschutz
Schallschutz

Die Kosten für die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1- 2 Honorarordnung Architekten und Ingenieure (HOAI) betragen rd. 40.000,00 EUR.

Der Magistrat empfiehlt, im Haushaltsplan 2022 Planungskosten in Höhe von 40.000 EUR einzustellen.


Beschluss:
  
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, im Haushaltsplan 2022 Mittel in Höhe von 40.000,00 € für die Ermittlung und Kostenmanagement zur Bauunterhaltung für das Haus des Gastes einzustellen.


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
2
Enthaltungen:
6
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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Tel.: +49 (0)6442 303-0
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