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öffentlich


Tischvorlage - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
STVV-L2126-2021-210
Status:
öffentlich
Typ:
beschließend
Fachdienst:
FD 3.1 Bau- und Immobilienmanagement
Ersteller/in: 
Christian Eckhardt


Sachvortrag:
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in ihrer Sitzung am 05.11.2020 die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge vom 23.08.2018 beschlossen. Diese wurde auftragsgemäß am 12.11.2020 veröffentlicht, sodass sie am 13.11.2020 in Kraft getreten ist.

Inhaltlich veränderte die 1. Änderungssatzung den § 20 (Überleitungsregelung) dergestalt, dass von einer pauschalen Verschonung zu einer gestaffelten Verschonung übergegangen werden konnte. Dies führte in Konsequenz dazu, dass bisher verschonte Grundstücke nun nicht mehr der Verschonung unterlagen und zum wiederkehrenden Straßenbeitrag veranlagt wurden.

Hiergegen gingen bei der Stadt Braunfels zahlreiche Widersprüche ein. Inhaltlich wurden diese damit begründet, dass eine Heranziehung nicht hätte erfolgen dürfen. Es sei ein Vertrauensschutz entstanden, der sich auf die ursprüngliche Regelung (pauschale Verschonung) bezog. Letztlich scheitere die rückwirkende Veranlagung auch an dem Rückwirkungsverbot, das sich aus dem HessKAG ergebe.

Da die Verwaltung diesbezüglich eine andere Auffassung vertritt, sah sich eine Widerspruchsführerin angehalten, vorläufigen Rechtsschutz (gem. § 80 VwGO) beim Verwaltungsgericht in Gießen zu beantragen. Die Entscheidung des VG Gießen liegt nunmehr vor. Leider beschäftigt sich die Entscheidung nicht mit den vorgetragenen Widerspruchsinhalten, sondern kommt zu dem Ergebnis, dass die Stadt Braunfels für eine wirksame Veranlagung die 1. Änderungssatzung hätte mit Wirkung für die Vergangenheit in Kraft setzen müssen. Da dies aber nicht geschehen ist, könne eine wirksame Veranlagung erst ab dem Jahr 2020 erfolgen. Für die Jahre 2018 und 2019 sei die Veranlagung unzulässig.

Nach Rücksprache mit dem HSGB dürfte die Entscheidung dahingehend zu verstehen sein, dass die Veranlagung selbst, bei korrekt in Kraft gesetzten Satzungsrecht, nicht zu beanstanden sein dürfte. Gemeinsam wurde die anliegende 2. Änderungssatzung entwickelt, die nunmehr die 1. Änderungssatzung dergestalt ändert, dass diese mit Wirkung für die Vergangenheit, mithin zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der eigentlichen WKB Satzung, in Kraft tritt.
 

Beratung:

Herr Bürgermeister Breithecker erläutert nochmals die Dringlichkeit wegen der Beschwerdefrist und der anstehenden Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, dass dieser Passus "geheilt" werden muss, um weitere Widersprüche zu vermeiden.


Beschluss:
  
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Tischvorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage befindliche 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge.

Der Magistrat der Stadt Braunfels wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und durch Veröffentlichung zur Rechtskraft zu bringen.
 


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Enthaltungen:
1
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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