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öffentlich


Förderrichtlinie Photovoltaikanlagen


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Nummer:  
STVV-L2126-2021-128
Status:
öffentlich
Typ:
beschließend
Fachdienst:
FD 3.2 Stadtplanung und Naturschutz
Ersteller/in: 
Dennis Desch


Sachvortrag:
 
Die Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Nachhaltige Stadtentwicklung, Frau von Zydowitz, trägt die Beratungs- und Beschlussergebnisse vor.

Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Lenzer, trägt die Beratungs- und Beschlussergebnisse vor. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit folgenden Änderungen an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet:

1.      Ergänzung des Punktes 4.1 des Förderrichtlinienentwurfs: "Eine untergeordnete gewerbliche Nutzung des Gebäudes schließt eine Förderung nicht aus."
 
2.      Ergänzung des Punktes 4.2 des Förderrichtlinienentwurfs: "Die Antragstellerin/der Antragssteller und ggf. deren Rechtsnachfolgerin / Rechtsnachfolger verpflichten sich, die geförderte Anlage mindestens 20 Jahre ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme in funktionsfähigem Betrieb zu halten".

Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Lenzer, stellt den vorstehenden Änderungsantrag.

An der Aussprache beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Lüpkes und Engelmann.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz über den Änderungsantrag abstimmen:

Beschluss:

1.      Ergänzung des Punktes 4.1 des Förderrichtlinienentwurfs: "Eine untergeordnete gewerbliche Nutzung des Gebäudes schließt eine Förderung nicht aus."

2.      Ergänzung des Punktes 4.2 des Förderrichtlinienentwurfs: "Die Antragstellerin/der Antragssteller und ggf. deren Rechtsnachfolgerin / Rechtsnachfolger verpflichten sich, die geförderte Anlage mindestens 20 Jahre ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme in funktionsfähigem Betrieb zu halten."


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
36
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Nicht anwesend:
0
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Sodann lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz, unter Berücksichtigung des soeben gefassten Änderungsbeschlusses, über die Ursprungsvorlage abstimmen.


Beschluss:
  
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, unter Berücksichtigung des soeben gefassten Änderungsbeschlusses, die Förderrichtlinie der Stadt Braunfels zur Förderung einer Photovoltaikanlage und eines stationären elektrischen Batteriespeichers gemäß Vorlage. Die Förderrichtlinie tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
36
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Nicht anwesend:
0
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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Tel.: +49 (0)6442 303-0
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