Gremium: | Stadtverordnetenversammlung |
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Die Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Nachhaltige Stadtentwicklung, Frau von Zydowitz, trägt die Beratungs- und Beschlussergebnisse vor.
Der Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Familie, Ehrenamt und Soziales, Herr Engelmann, trägt die Beratungs- und Beschlussergebnisse vor.
Die Ausschussvorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Frau Lenzer, trägt die Beratungs- und Beschlussergebnisse vor.
Frau Stadtverordnete Lenzer verließt den nachfolgenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion und begründet diesen inhaltlich:
"Der Entwurf der Nachtragssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Braunfels wird, zur Änderung der bestehenden Regelungen in der Friedhofsordnung, wie folgt geändert:
1. Artikel 3
§ 19 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Der Abstand zwischen den Reihengrabstätten beträgt regelmäßig mindestens 0,40 m und die Zuwegung beträgt regelmäßig mindestens 0,80 m.
2. Artikel 4
§ 22 a) und b) werden jeweils wie folgt geändert: Der Abstand zwischen den Wahlgrabstätten beträgt regelmäßig mindestens 0,40 m und die Zuwegung beträgt regelmäßig mindestens 0,80 m.
3. Artikel 5
§ 24 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Der Abstand zwischen den Urnenreihengrabstätten beträgt regelmäßig mindestens 0,40 m und die Zuwegung beträgt regelmäßig mindestens 0,80 m."
4. Der bestehende Artikel 3 wird Artikel 6.
Nachrichtlich weist Frau Stadtverordnete Lenzer darauf hin, dass es in Artikel 2 des Satzungsentwurfes anstatt "Trau" - "Treu" heißen müsste.
An der Aussprache beteiligen sich die Stadtverordneten Pitsch und Hofmann.
Frau Stadtverordnete Hofmann regt folgende Änderung des Änderungsantrages an und begründet dies:
Die Abstände sollten nicht nur 0,40 m, sondern vielmehr 0,60m betragen.
Herr Fraktionsvorsitzender Knöpp stimmt dem Wunsch der Stadtverordneten Hofmann zu und ändert den Wortlaut des soeben gestellten Änderungsantrages wie folgt:
"Der Entwurf der Nachtragssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Braunfels wird, zur Änderung der bestehenden Regelungen in der Friedhofsordnung, wie folgt geändert:
1. Artikel 3
§ 19 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Der Abstand zwischen den Reihengrabstätten beträgt regelmäßig mindestens 0,60 m und die Zuwegung beträgt regelmäßig mindestens 0,80 m.
2. Artikel 4
§ 22 a) und b) werden jeweils wie folgt geändert: Der Abstand zwischen den Wahlgrabstätten beträgt regelmäßig mindestens 0,60 m und die Zuwegung beträgt regelmäßig mindestens 0,80 m.
3. Artikel 5
§ 24 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Der Abstand zwischen den Urnenreihengrabstätten beträgt regelmäßig mindestens 0,60 m und die Zuwegung beträgt regelmäßig mindestens 0,80 m."
4. Der bestehende Artikel 3 wird Artikel 6.
An der weiteren Aussprache beteiligen sich die Stadtverordneten Autzen, Stock, Fuchs, Hinz sowie Herr Bürgermeister Breithecker.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz über den Änderungsantrag abstimmen:
Beschluss:
"Der Entwurf der Nachtragssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Braunfels wird, zur Änderung der bestehenden Regelungen in der Friedhofsordnung, wie folgt geändert:
1. Artikel 3
§ 19 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Der Abstand zwischen den Reihengrabstätten beträgt regelmäßig mindestens 0,60 m und die Zuwegung beträgt regelmäßig mindestens 0,80 m.
2. Artikel 4
§ 22 a) und b) werden jeweils wie folgt geändert: Der Abstand zwischen den Wahlgrabstätten beträgt regelmäßig mindestens 0,60 m und die Zuwegung beträgt regelmäßig mindestens 0,80 m.
3. Artikel 5
§ 24 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Der Abstand zwischen den Urnenreihengrabstätten beträgt regelmäßig mindestens 0,60 m und die Zuwegung beträgt regelmäßig mindestens 0,80 m."
4. Der bestehende Artikel 3 wird Artikel 6.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: | 35 | |
Nein-Stimmen: | 0 | |
Enthaltungen: | 1 | |
Nicht anwesend: | 0 | (gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung) |
Sodann lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz, unter Berücksichtigung des soeben gefassten Änderungsbeschlusses, über die Ursprungsvorlage abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung des soeben gefassten Änderungsbeschlusses die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Braunfels gemäß Vorlage. Die 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ja-Stimmen: | 35 | |
Nein-Stimmen: | 0 | |
Enthaltungen: | 1 | |
Nicht anwesend: | 0 | (gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung) |
Hinweise:
Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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