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öffentlich


Beschluss über § 19 Abs. 3 S. 1 der GO STVV


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Nummer:  
STVV-L2126-2021-226
Status:
öffentlich
Typ:
beschließend
Fachdienst:
FD 1.5 Recht und Vergabe
Ersteller/in: 
Christian Eckhardt


Beratung:
 
Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz stellt fest, dass es nunmehr 21:00 Uhr ist. § 19 Abs. 3 S. 1 der GO STVV sieht vor, dass die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung um 21:00 Uhr enden. In einer zuvor stattgefundenen Sitzung des Ältestenrates sei diese Thematik besprochen worden. Der Ältestenrat schlägt vor, die Regelung in Bezug auf die festgesetzte Endzeit für den heutigen Abend auszusetzen.

Insofern wird der Antrag gestellt, dass § 19 Abs. 3 S. 1 der GO STVV in Bezug auf die Endzeit ausgesetzt und die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung fortgesetzt wird.

Herr Fraktionsvorsitzender Knöpp beantragt eine dreiminütige Sitzungsunterbrechung, damit sich die Fraktionen über den Antrag abstimmen können.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz unterbricht die Sitzung um 21:16 Uhr.

Herr Stadtverordneter Desor verlässt den Sitzungssaal.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz setzt die Sitzung um 21:19 fort.

An der Aussprache beteiligen sich die Stadtverordnete Hofmann, sowie Herr Fraktionsvorsitzender Stock.
 


Beschluss:
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass § 19 Abs. 3 S. 1 der GO STVV in Bezug auf die Endzeit ausgesetzt und die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung fortgesetzt wird.


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
27
Nein-Stimmen:
6
Enthaltungen:
2
Nicht anwesend:
0
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz stellt fest, dass die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung fortgesetzt wird.


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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