Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss |
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Fachdienst: | FD 1.4 Kindertagesbereuung |
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Die Vor- und Nachbereitungszeiten der städt. Erzieherinnen und Erzieher wurden im Zuge des Nachtragshaushaltes 2019 gestrichen.
Hierzu hatte man bereits in der Vergangenheit eine detaillierte Übersicht zur Entscheidungsfindung von Seiten der Verwaltung dargelegt.
Eine Umfrage bei den Nachbarkommunen Solms, Schöffengrund, Hüttenberg, Waldsolms, Leun sowie Wetzlar ergab damals, dass keine Vor- und Nachbereitungszeiten vorgehalten werden.
Gemäß § 25 a HKJGB ist für die Ausgestaltung und Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages nach § 26 HKJGB der Träger der Tageseinrichtungen selbst verantwortlich, dies gilt insbesondere auch für das Vorhalten zusätzlicher Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit und Leitungstätigkeiten.
Wie aus der Anlage ersichtlich sind Kosten von ca. 70.000 Euro jährlich aufzubringen, um die Vor- und Nachbereitungszeiten in Höhe von 5 % vom Mindestpersonalbedarf wiedereinzuführen.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal für das Vorhalten von zusätzlichen Zeiten ist die Leitungsfreistellung, die von 5 Stunden auf 4 Stunden pro Gruppe/Woche gekürzt wurde.
Auch hier wurden bei den o.g. Kommunen bereits in der Vergangenheit die Stunden für Leitungsfreistellung aufgezeigt.
Man konnte feststellen, dass in den umliegenden Kommunen auch überwiegend 5 Stunden Leitungsfreistellung gewährt wurde.
Eine Erhöhung der Leitungsfreistellung auf den ursprünglichen Status würde eine Mehrbelastung von ca. 27.664,- Euro/jährlich für die Stadt Braunfels mit sich bringen.
Hierzu ist anzumerken, dass wir ab 01.08.2022, wie aus der Anlage ersichtlich wird, eine gesetzliche Änderung des § 25 c personeller Mindestbedarf nach dem HKJGB vorliegen haben.
Alle Kitas, die am 31.07.2020 über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen, konnten eine Übergangszeit bis 31.07.2022 nutzen, um die verbesserte Personalausstattung umzusetzen.
Somit ergibt sich im personellen Mindestbedarf ab 01.08.2022 folgende Änderung:
Die Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung werden von 15 % auf 22 % erhöht.
Außerdem sind zu dem kindbezogenen errechneten Netto-Mindestpersonalbedarf der Kindertageinrichtung weitere 20 % für die Freistellung der Leitung vorzuhalten, dies jedoch maximal im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen (entspricht max. 58,50 Std./Woche).
Die jährlichen Mehrkosten für die Leitungsfreistellung betragen 182.325,52 Euro, dies entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von ca. 15.194,- Euro.
Durch die Erhöhung der Ausfallzeiten entstehen jährliche Mehrkosten von ca. 129.000,- Euro, dies entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von ca. 10.750,- Euro.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Informationsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Die Ausschussmitglieder bitten Herrn Bürgermeister Breithecker an die kommunalen Spitzenverbände zu treten und den Unmut über die Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips mitzuteilen.
Die Stadt Braunfels sollte eine Klage beim Staatsgerichtshof in Betracht ziehen, da die gesetzlichen Forderungen der Landesregierung die Kosten im Teilhaushalt massiv erhöhen.
Herr Bürgermeister Breithecker versucht bis zur nächsten Sitzung eine Antwort zu bekommen.
Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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