Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss |
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Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und
der Ausschüsse der Stadt Braunfels
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 33, Abs. 1, Satz 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Braunfels wird wie folgt ergänzt und geändert:
Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und ihr oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen."
Begründung
Die Teilnahme der Fraktionsvorsitzenden mit beratender Stimme hat der Ältestenrat in seiner Sitzung am 19. Februar 2024 beschlossen und schlägt das hiermit zur Änderung der Geschäftsordnung vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 33, Abs. 1, Satz 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Braunfels wird wie folgt ergänzt und geändert:
Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und ihr oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen."
Ja-Stimmen: | 10 | |
Nein-Stimmen: | - | |
Enthaltungen: | - | |
Nicht anwesend: | - | (gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung) |
Hinweise:
Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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