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öffentlich


Beitritt zur Hessenkasse


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB II - Finanzen
Nummer:
STVV-1621-887
Sachbearbeiter(in):
Schmidt, Klaus

Sachvortrag:

Stadtverordnetenvorsteher Hollatz erläutert allen Anwesenden nochmals die Inhalte und Regularien der Hessenkasse.

Herr Ausschussvorsitzende Herr Schmidt berichtet über die Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses.

An der Aussprache beteiligen sich Herr Stadtverordnete Breithecker, Frau Stadtverordnete Pitsch, Herr Fraktionsvorsitzender Mathes, Herr Fraktionsvorsitzender Schmidt und Herr Fraktionsvorsitzender Knöpp.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

-            Die Stadt Braunfels beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSEN-Gesetzes anzunehmen.
 
-            Die Stadt Braunfels verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE  grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.
 
-            Die Stadt Braunfels verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSEN-Gesetzes  einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.
 
-            Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten bis zum 30. April 2018 (Ausschlussfrist) einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das Finanzministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärungen unverzüglich zu übersenden (Vorlage der beglaubigten Abschrift der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 31. Mai 2018) und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.
 
-            Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst- und Entschuldungshilfen beantragt und gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlungen festgelegt sind.

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
31
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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