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öffentlich


Wasserversorungssatzung der Stadt Braunfels - hier: Anpassung des Satzungsrechts an die Mustersatzung des HSGB


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-974
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

Sachvortrag:

Die derzeit gültige Wasserversorgungssatzung der Stadt Braunfels (WVS) wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels am 12. Februar 2004 beschlossen.

§ 30 der WVS (Gebührenpflichtige; Öffentliche Last) wurde durch die 1. Änderungssatzung vom 07.11.2013 auf den neusten rechtlichen Stand gebracht.

§ 26 der WVS (Benutzungsgebühren) wurde durch die 2. Änderungssatzung vom 05.12.2013 angepasst.

Die Mustersatzung des HSGB, auf der auch die WVS der Stadt Braunfels basiert, hat sich jedoch seit Erlass der Satzung in zahlreichen §§ geändert. Aus diesem Grund ist es notwendig die Wasserversorgungssatzung anzupassen und auf den neusten Stand zu bringen.

Insbesondere die Änderungen in den §§ 10, 11 WVS sind für die Arbeit der Stadtwerke Braunfels von Bedeutung. Diese Änderung wird durch die Umstellung der verbauten Wasserzählermesseinrichtungen notwendig. Nur über die Anpassung der Satzung kann zukünftig eine beanstandungsfreie Fernauslesung vorgenommen werden.

Gebührenerhöhungen werden nicht vorgenommen.
 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Stadtverordnetenversammlung die im Entwurf vorgelegte Wasserversorgungssatzung als Vorlage vorzulegen.

Der stellv. Ausschussvorsitzender Herr Pache bittet darum, bei den zukünftigen Satzungsänderungen, die Satzung mit zu schicken und die jeweilige Änderung sichtbar zu machen.

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
6
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

Einstimmig


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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